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Schaffhausen für Verdeckte Ermittlungen im Vorfeld von Straftaten

(Keystone-SDA) Verdeckte Ermittlungen zur Verhinderung von Straftaten sollen im Kanton Schaffhausen auch weiterhin möglich sein. Der Kantonsrat hat am Montag eine entsprechende Motion mit 52 zu einer Stimme erheblich erklärt.

Mit dem Inkrafttreten der neuen einheitlichen Strafprozessordnung wurde das Bundesgesetz über verdeckte Ermittlungen (BVE) ausser Kraft gesetzt. Verdeckte Ermittlungen sind nur noch zulässig, wenn damit bereits begangene schwere Straftaten aufgeklärt werden sollen.

Das BVE hatte auch Ermittlungsmassnahmen im Vorfeld von Strafverfahren gestattet. Neu fallen diese in den Regelungsbereich der kantonalen Polizeigesetzgebung. Motionär Thomas Hurter (SVP) verlangte daher, den bisherigen Status quo wieder herzustellen und das kantonale Polizeigesetz entsprechend zu ändern.

Mit seinem Vorstoss rannte er offene Türen ein. Zum einen erhielt er Zustimmung aus allen Fraktionen, zum anderen hat die Regierung bereits einen entsprechenden Passus im Entwurf zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes aufgenommen. Auch auf Bundesebene laufen Vorstösse für eine bundeseinheitliche Regelung.

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