Schraube für arbeitslose EU-Bürger soll angezogen werden
Bern - Die Schweiz soll für EU-Bürger, die mehr als zwölf Monate am Stück arbeitslos sind, die Aufenthaltserlaubnis auf ein Jahr befristen. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen, diese im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Möglichkeit konsequenter anzuwenden.
Die Möglichkeit dieser Befristung sei im Freizügigkeitsabkommen mit der EU vorgesehen, sagte Kommissionssprecher Theo Maissen (CVP/GR) zu der von der SVP im Nationalrat eingebrachten Motion. Es gehe hier einfach darum, den betreffenden Artikel konsequent anzuwenden.
Der Spielraum der Behörden bleibe erhalten. So würde einer mit einem Schweizer verheirateten EU-Bürgerin, die seit 12 Monaten arbeitslos sei, wohl die Aufenthaltserlaubnis nicht entzogen.
Lilian Maury Pasquier (SP/GE) bezweifelte diese Beteuerung. Werde der Artikel strikter angewendet, könne das zum Bumerang für die Schweiz werden, wenn die EU-Länder gegenüber dort ansässigen Schweizer Bürgern gleich vorgingen. Sie konnte sich nicht durchsetzen. Der Rat stimmte der Motion mit 19 zu 15 Stimmen zu.
Stillschweigend abgelehnt hat er eine Motion von Sylvia Flückiger-Bäni (SVP/AG) ähnlichen Inhalts. Sie forderte, dass die Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger in jedem Fall nur noch um ein Jahr verlängert werden darf, wenn diese seit 12 Monaten arbeitslos sind. Dies ging dem Rat zu weit, insbesondere auch, weil dazu Neuverhandlungen mit der EU nötig wären.