Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Schutz vor missbräuchlichen Mieten soll gelockert werden

Der Schutz vor missbräuchlichen Mieten soll gelockert werden. Die Rechtskommission des Nationalrats will Vermietern auch höhere Renditen ermöglichen. (Symbolbild) KEYSTONE/GAETAN BALLY sda-ats

(Keystone-SDA) Die Rechtskommission des Nationalrats möchte Vermietern höhere Renditen ermöglichen. Ausserdem will sie höhere Hürden für die Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse.

Die Kommission hat sich am Freitag mit mehreren Vorstössen zum Thema befasst. Diese stammen aus den Reihen der Hauseigentümer. Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD), Generalsekretär des Westschweizer Hauseigentümerverbands, verlangt eine neue Berechnungsmethode der zulässigen Rendite.

Diese ist nicht im Gesetz festgelegt. Zulässig sind gemäss einem 30-jährigen Urteil des Bundesgerichts 0,5 Prozent über dem durchschnittlichen Zinssatz von erstrangigen Wohnbauhypotheken. Damals lag der Zinssatz bei 5,5 Prozent, wie Feller in der Begründung seiner Initiative schreibt. Also war eine Rendite von 6 Prozent zulässig. Heute liegt der Referenzzinssatz bei 1,5 Prozent.

Zulässig sei damit eine Rendite von höchstens 2 Prozent, schreibt Feller. Bei Altbauten führte die Berechnung auf Basis der historischen Erwerbskosten gegenüber aktuellen Wertverhältnissen zu völlig irrealen Werten. Wenn die ursprünglichen Erwerbskosten nicht mehr bekannt sind, sei die Ertragsberechnung gar nicht möglich.

Höhere Rendite

Mit einer parlamentarischen Initiative will Feller erreichen, dass die Eigenkapitalrendite bis zu 2 Prozent über dem Referenzzinssatz liegen darf. Bei der Berechnung des Ertrags sollen zudem Unterhalts- und Betriebskosten der letzten Jahre sowie die Schuldzinsen berücksichtigt werden. Die Rechtskommission hat der Initiative mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

Mit der gleichen Mehrheit hat sie eine Initiative von Hauseigentümer-Präsident Hans Egloff (SVP/ZH) gutgeheissen. Er verlangt, dass die Kriterien für orts- und quartierübliche Mietzinse im Gesetz festgelegt werden. Mietzinse sind in der Regel nicht missbräuchlich, wenn sie in diesem Rahmen liegen.

Laut Egloff stellen die Gerichte aber derart hohe Anforderungen, dass der Beweis der Orts- und Quartierüblichkeit mit vernünftigem Aufwand nicht erbracht werden könne. Künftig soll ein Vergleich mit drei anderen Objekten ausreichen. Entscheidend für die Vergleichbarkeit ist der Zeitpunkt der Erstellung. Zustand und Ausstattung sollen in die Kategorien einfach, gut und sehr gut eingeteilt werden.

Nur bei Wohnungsmangel

Schliesslich hat die Kommission zwei Initiativen von Philippe Nantermod (FDP/VS) zugestimmt. Mit der einen werden die Bestimmungen über den missbräuchlichen Mietzins eingeschränkt. Diese sollen nur gelten, wenn auf dem Markt Wohnungsmangel herrscht. Die andere will die gleiche Bedingung für die Anfechtbarkeit des Anfangsmietzinses einführen. Herrscht kein Wohnungsmangel, wären die Regeln über missbräuchliche Mietzinse damit faktisch ausser Kraft gesetzt.

Stimmt die Ständeratskommission zu, kann die Rechtskommission des Nationalrats eine Gesetzesänderung ausarbeiten. Die Bedingungen, unter welchen missbräuchliche Mietzinse angefochten werden können, will die Rechtskommission beibehalten. Eine Initiative des Genfer SP-Nationalrats Carlo Sommaruga, der diese aufheben wollte, lehnte sie mit 16 zu 7 Stimmen an.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft