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Schweiz soll 2023 einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat erhalten

(Keystone-SDA) Bern – 21 Jahre nach ihrem UNO-Beitritt soll die Schweiz Mitglied des UNO-Sicherheitsrates werden. Der Bundesrat hat entschieden, die Schweiz für die Jahre 2023/2024 auf der Kandidatenliste der westlichen Regionalgruppe einzuschreiben.
Als Mitglied des Sicherheitsrates könne die Schweiz nicht nur ihre Interessen in der Friedensförderung wahrnehmen, sondern auch ihre Rolle als ehrliche Maklerin und Brückenbauerin unterstreichen, , teilte das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit.
Weiter könne die Schweiz im Sicherheitsrat leichter internationale Kontakte ausbauen und pflegen. Insgesamt würde das Amt die Stellung der Schweiz in der Welt stärken.
Die Neutralität und die Politik “der guten Dienste” der Schweiz würden durch einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat nicht tangiert, ist der Bundesrat überzeugt. Das Ziel der UNO, “künftige Generationen von der Geissel des Krieges zu bewahren”, entspreche dem Auftrag der Bundesverfassung, am Aufbau einer friedlichen und gerechten internationalen Ordnung mitzuwirken.
Wahlen im Jahr 2022
Die Schweiz gehört innerhalb der UNO der westlichen Regionalgruppe an, die alle zwei Jahre Anspruch auf zwei nicht ständige Sitze im Sicherheitsrat hat. 2023/2024 sei der frühestmögliche Termin für eine Kandidatur, weil sich für den Zeitraum noch keine anderen Staaten beworben hätten, schreibt das EDA. Die Wahlen seien für 2022 vorgesehen.
Unterstützt wird die Kandidatur der Schweiz von den Aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerates. Nach “ausführlicher Erörterung” hätten beide Gremien die Bewerbung für positiv befunden, heisst es weiter.
Das mittelfristige Ziel eines Schweizer Sitzes im UNO-Sicherheitsrat hatte Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey bereits 2007 geäussert, anlässlich des fünften Jahrestages des Schweizer UNO-Beitritts.
15 Mitglieder
Der Sicherheitsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Ständig Einsitz nehmen die Länder China, Frankreich, USA, Russland und Grossbritannien. Diese haben ein Veto-Recht: Jedes ständige Mitglied kann Entscheide des Rates verhindern.

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