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Schweiz soll für Asylsuchende unattraktiver werden

(Keystone-SDA) Bern – Der Bundesrat will das Asyl- und Ausländerrecht nur wenige Jahre nach Inkrafttreten der letzten Revisionen erneut verschärfen. Er hat die Botschaft verabschiedet, mit der er den Vollzug weiter beschleunigen und die Attraktivität der Schweiz als Asylland senken will.
Wie Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Medien sagte, soll das bisherige “komplizierte und unübersichtliche System” vereinfacht werden. Zwar hat das seit 2007/2008 geltende Asylrecht nach Ansicht der Justizministerin viele Vollzugs-Verbesserungen gebracht.
Dennoch ist die Zahl der neu eingereichten Asylgesuche seither gestiegen. Von 2007 bis 2008 nahm ihre Zahl um 6000 auf rund 16’000 zu und verharrt seither auf diesem Niveau. Das ist nach Ansicht des Bundesrats zu viel.
Um Abhilfe zu schaffen, sollen die Nichteintretenstatbestände von heute 13 auf noch 3 reduziert werden. Nichteintretensverfahren sollen nur noch bei Dublin-Verfahren, bei Wegweisungen in einen sicheren Drittstaat sowie in Fällen angewandt werden, in denen Asylsuchende das Gesuch nur medizinisch oder wirtschaftlich begründen und damit keinen Asylgrund vorbringen.
In allen übrigen Fällen soll ein rasches und einheitliches materielles Verfahren durchgeführt werden. Dabei will der Bundesrat die Beschwerdefrist von 30 auf 15 Tage verkürzen. Abschaffen will der Bundesrat auch die Möglichkeit, ein Asylgesuch in einer Schweizer Botschaft im Ausland einzureichen.
Die Schraube anziehen will der Bundesrat bei den Asylgründen: Personen, die einzig wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion in die Schweiz flüchten, sollen nicht mehr als Flüchtlinge gelten und auch kein Asyl erhalten.
Ändern will der Bundesrat auch das Ausländergesetz. Neu soll der Bundesrat Staaten bezeichnen können, in die der Wegweisungsvollzug generell als zumutbar erachtet wird.
Wie bereits in den zwei Vernehmlassungen vom letzten Jahr stiessen die Vorschläge des Bundesrats vor allem bei den linken Parteien, den Flüchtlingsorganisationen und den Kirchen auf Kritik. Die kürzere Frist schränke den Flüchtlingsschutz unzulässig ein, hiess es.

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