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Sekretär der Basler Muslimgemeinde macht sich nicht strafbar

(Keystone-SDA) Basel – Der Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel hat sich mit seinen Äusserungen in einer Fernsehreportage nicht strafbar gemacht: Das Basler Strafgericht hat ihn am Freitag vom Vorwurf der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeit freigesprochen.
Der 33-jährige Schweizer hatte sich in der Sendung “Hinter dem Schleier – Muslim-Report Schweiz” des Schweizer Fernsehens im April für die Einführung der Scharia in der Schweiz ausgesprochen und das Schlagen von widerspenstigen Ehefrauen religiös gerechtfertigt. Daraufhin hatte ein Vertreter der SVP Strafanzeige eingereicht.
Vor Gericht machte der Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel geltend, er sei mit der Veröffentlichung der Aussagen nicht einverstanden gewesen. Sie seien überdies aus dem Zusammenhang gerissen worden. Der Gerichtspräsident schloss sich dieser Sichtweise nicht an, verneinte aber dennoch die Strafbarkeit.
Durch Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt
Die Äusserungen des Angeklagten im Gespräch mit der TV-Journalistin seien durch die Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt, hielt der Gerichtspräsident mit Nachdruck fest. Von einer Aufforderung im Sinne von Artikel 259 des Schweizerischen Strafgesetzbuches könne nicht die Rede sein. Der Angeklagte habe niemanden zur Umsetzung aufgefordert, sondern bloss einen Wunsch ausgedrückt.
Dies hat er aber nach Meinung des Gerichts unmissverständlich getan und mit seinen Aussagen im Gerichtssaal bestätigt. Er habe drakonische Strafen wie Handabhacken als sinnvoll bezeichnet und die Einführung der Scharia in der Schweiz befürwortet, anders könne man das nicht verstehen, sagte der Gerichtspräsident.
Die Staatsanwältin hatte wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeit einen Schuldspruch und eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Franken verlangt. Ob sie gegen das Urteil des Strafgerichts appellieren wird, hat sie noch nicht entschieden. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

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