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Soldat bei Schussabgabe auf Flugplatz Dübendorf schwer verletzt

(Keystone-SDA) Ein Angehöriger der Armee ist in der Nacht auf Freitag auf dem Militärflugplatz Dübendorf von einem Schuss getroffen worden. Der Schuss hatte sich aus der Waffe eines Dienstkollegen gelöst. Der Soldat liegt mit einem Oberkörperdurchschuss schwer verletzt im Spital.

Der Zustand des Armeeangehörigen sei stabil, sagte Tobias Kühne, Sprecher der Militärjustiz, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Der Vorfall habe sich während des Wachtdienstes ereignet.

“Der Schuss löste sich kurz nach Mitternacht aus einer Ordonnanzwaffe eines Angehörigen der Durchdienertruppe”, sagte Kühne. Es handelt sich um eine Pistole 75. In der zivilen Version heisst sie SIG P220.

Wie es zur Schussabgabe kam und wie viele Personen zum Zeitpunkt der Schussabgabe anwesend waren, sei derzeit noch unklar. Die Militärjustiz hat zur Abklärung des Vorfalls eine Untersuchung eröffnet.

Untergeladene Waffe

Klar ist jedoch, dass die Pistole während des Wachtdienstes untergeladen, das heisst ohne Ladebewegung getragen werden muss, wie Laurent Savary, stellvertretender Kommunikationschef der Luftwaffe, auf Anfrage mitteilte. Das Magazin der Schusswaffe sei aber gefüllt.

Die Durchdiener auf dem Militärflugplatz Dübendorf befinden sich in der 27. Woche ihrer Dienstleistung. “Sie werden als Unterstützung für die zivile Wache des Flugplatzkommandos eingesetzt”, hielt Savary fest.

Geladene Waffe die Ausnahme

Wehrmänner im Wachtdienst laden seit September 2009 ihre Waffe nicht mehr durch, sind aber mit einem Pfefferspray ausgerüstet. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hatte damals die geladene Waffe zur Ausnahme erklärt.

Die strengeren Regeln wurden eingeführt, nachdem es mit der Einführung des Wachtdienstes mit durchgeladener Waffe Anfang 2008 zu acht ungewollten Schussabgaben gekommen war. Von den Schüssen getroffen wurde niemand.

Trotzdem bleibt es dem Kommandanten freigestellt, aufgrund seiner Lagebeurteilung Ausnahmen anzuordnen. Solche sind jedoch nur bei einer konkreten Bedrohung möglich. Dazu würde etwa die Bedrohung durch einen Terroranschlag gehören.

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