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Sperisens Anwälte fordern Millionen-Schadenersatz vom Kanton Genf

Die Anwälte von Erwin Sperisen gehen in die Offensive und fordern vom Kanton Genf über eine Million Franken Schadenersatz. (Archivbild) KEYSTONE/ALAIN GROSCLAUDE sda-ats

(Keystone-SDA) Die Anwälte von Erwin Sperisen gehen in die Offensive und fordern vom Kanton Genf über eine Million Franken Schadenersatz. Ende November beginnt der dritte Prozess gegen den guatemaltekisch-schweizerischen Doppelbürger.

“Wir werden vom Kanton Genf Schadenersatz und Zinsen von über einer Million Franken fordern sowie Wiedergutmachung von moralischem Unrecht, das unser Klient erlitten hat”, sagte Sperisens Anwalt Giorgio Campa am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda und bestätigte damit Angaben aus der “Sonntags-Zeitung”.

Der heute 47-jährige Sperisen, von 2004 bis 2007 Polizeichef von Guatemala, war 2007 in die Schweiz geflüchtet und lebte zunächst fünf Jahre unbehelligt in Genf. 2012 wurde er festgenommen, weil er unter anderem Mitschuld am Tod von Inhaftierten des Gefängnisses Pavón sowie von Häftlingen der Strafvollzugsanstalt El Infiernito in Guatemala getragen haben soll.

Das Genfer Kantonsgericht verurteilte Sperisen im Juli 2015 wegen zehnfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Die Verurteilung wurde aber nicht rechtskräftig, da Sperisen das Urteil ans Bundesgericht weiterzog. Dieses hiess Mitte Juli eine Beschwerde gegen die lebenslängliche Freiheitsstrafe teilweise gut und gab den Fall zur Neubeurteilung ans Kantonsgericht zurück.

Am 22. September hiess das Bundesgericht zudem eine weitere Beschwerde von Sperisen gegen die Haft teilweise gut. Die Berufungskammer des Genfer Kantonsgerichts legte Ersatzmassnahmen fest. Seit dem 25. September steht Sperisen bis zum erneuten Prozess in der 3-Zimmer-Wohnung seiner Frau unter Hausarrest und muss eine elektronische Fussfessel tragen.

Genfer Justiz angeblich parteiisch

Sperisens Anwälte wollen ausserdem die Abberufung von Alessandra Cambi Favre-Bulle als Präsidentin der Berufungskammer des Genfer Kantonsgerichts erreichen. Sie werfen ihr einen Mangel an Objektivität vor, sie sei parteiisch. Andernfalls würden sie sich ans Bundesgericht wenden, sagte Campa der sda.

Denn Cambi Favre-Bulle wäre sonst mit der Leitung des 3. Sperisen-Prozesses Ende November beauftragt.

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