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Spezielle Sozialversicherung für Langzeitarbeitslose

(Keystone-SDA) Bern – Eine eigene Sozialversicherung für Langzeitarbeitslosigkeit: Dies stellt das Bundesamt für Sozialversicherungen in einer Studie zur Diskussion. Die Grundlage ist ein Vergleich des Schweizer Systems mit demjenigen anderer Länder.
Der am Dienstag veröffentlichte Bericht beschäftigt sich mit der Frage, was die Schweiz von anderen Ländern lernen könnte. Verbesserungsbedarf sehen die Autoren vor allem bei der Koordination von Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung und Sozialhilfe.
Mit dem Problem schlügen sich alle untersuchten Länder herum, halten sie fest. Auffällig sei aber, dass etwa die skandinavischen Einheitsstaaten das Problem an der Wurzel angingen, während die Schweiz eher auf der Ebene des Individuums eine bessere Zusammenarbeit der Institutionen anstrebe.
Freiwilligenarbeit statt ArbeitsmarktDas Problem an der Wurzel angehen könnte nach Ansicht der Autoren heissen, Langzeiterwerbslosigkeit als spezielles soziales Risiko anzuerkennen – und durch eine eigene sozialpolitische Institution abzusichern.
Eine Sozialversicherung analog der Ergänzungsleistungen würde Langzeiterwerbslose eine unbegrenzte Zeit finanziell unterstützen. Spezialisierte Beratungsstellen würden gemeinsam mit der betroffenen Person dauerhafte Lösungen suchen, wobei die Integration in den ersten Arbeitsmarkt nur eine mögliche Zielsetzung neben anderen wäre, zum Beispiel Freiwilligenarbeit.
Entlastung von ALV, IV und SozialhilfeDiese Lösung würde zu einer massiven Entlastung von Arbeitslosenversicherung, IV und Sozialhilfe führen, heisst es im Bericht. Zudem gäbe es damit eine gesetzliche Grundlage für individuell abgestimmte Integrationsmassnahmen, wie sie heute nur in Einzelfällen bei einer gelungenen Zusammenarbeit zwischen den Institutionen möglich sei.
Gemäss dem Bericht ist die Schweiz im Gegensatz zu den skandinavischen Ländern heute nicht in der Lage, mit Reformen die Probleme von Langzeiterwerbslosigkeit effektiv anzugehen.
Unkoordinierte Reformen unwirksamDer Grund dafür ist, dass die sozialpolitischen Institutionen auf unterschiedlichen Staatsebenen angesiedelt sind und unabhängig voneinander reformiert werden. Eine Folge sei die Verlagerung erwerbsbedingter Risiken zur kantonalen Sozialhilfe, die für immer mehr Personen ohne Erwerbsarbeit zuständig sei, heisst es im Bericht.

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