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Spitzenverdiener sollen mehr in Arbeitslosenkasse einzahlen

(Keystone-SDA) Spitzenverdiener sollen auch auf Löhnen über 315’000 Franken ein Prozent zu Gunsten der Arbeitslosenkasse abliefern. Der Nationalrat stimmte dem zusätzlichen Solidaritätsprozent zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung zu.

Heute wird auf Lohnanteilen zwischen 126’000 und 315’000 Franken ein Solidaritätsprozent für die Arbeitslosenkasse abgezogen. Künftig soll das Prozent auch auf den darüber liegenden Einkommensteilen erhoben werden, wie die vom Parlament selbst angestossene Vorlage vorsieht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen das Prozent je zur Hälfte.

Damit kämen pro Jahr rund 100 Millionen Franken mehr – total 400 Millionen Franken – zusammen, was zu einer beschleunigten Entschuldung führen soll.

Ende 2012 lag der Schuldenstand bei 5 Milliarden Franken. Es wird davon ausgegangen, dass die Massnahme während rund 15 Jahren gelten soll. Ohne Zusatzbetrag durch das Solidaritätsprozent dürfte die Entschuldung 20 Jahre dauern.

Nichts wissen von der zusätzlichen Belastung der Spitzenverdiener wollte die SVP. Ihr Antrag, nicht auf das Geschäft einzutreten, scheiterte jedoch mit 133 zu 47 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Volkspartei kritisierte vor alle, dass die Belastung für die Wirtschaft steige.

Zeitlich kürzere Belastung

Die Befürworter gaben zu bedenken, dass dank der Ausdehnung des Solidaritätsprozents auf alle Lohnteile die Zusatzbelastung zeitlich um mehrere Jahre reduziert werde. Zudem werde die Belastung gerechter verteilt, sagte Corrado Pardini (SP/BE) im Namen der vorberatenden Kommission.

Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann warb mit dem Sprichwort “Sorge in der Zeit, so hast du in der Not” für eine Aufhebung des Plafonds. Eine finanziell gesunde Arbeitslosenkasse sei wichtig für die Wirtschaft. Die Zusatzbelastung sei zudem bescheiden: Wer 400’000 Franken verdiene, bezahle 35 Franken mehr im Monat.

Gleichzeitig überwies der Nationalrat ein Postulat, das einen Bericht zum Vollzug der Arbeitslosenversicherung in den Kantonen verlangt. Schneider-Ammann räumte beträchtliche Unterschiede ein. Es stelle sich vielerorts die Frage nach Optimierungen.

Das Geschäft geht nun in den Ständerat.

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