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SRG-Hochrechnung: 74 Prozent Nein zur Senkung des Umwandlungssatzes

(Keystone-SDA) Bern – Am Mittag schliessen die Urnen für die eidgenössische Volksabstimmung. Der Souverän entscheidet bis dahin über den Umwandlungssatz der beruflichen Vorsorge, Tierschutzanwälte und den Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen.
Mit Spannung erwartet wird das Resultat zum Umwandlungssatz. Es handelt sich um die umstrittenste Vorlage. Bundesrat und Parlament empfehlen dem Stimmvolk, zur Senkung des Umwandlungssatz Ja zu sagen. Die Bevölkerung werde immer älter, und die Prognosen für die Renditen seien unsicher, argumentieren sie.
Die Gewerkschaften und die linken Parteien bezeichnen die geplante Senkung dagegen als “Rentenklau” und empfehlen ein Nein. Sie werfen den Versicherungen vor, dank eines tieferen Umwandlungssatzes am Geschäft mit der beruflichen Altersvorsorge mehr verdienen zu wollen.
Weniger umstritten sind die Tieranwälte. Zwar empfehlen Bundesrat und Parlament die Initiative des Tierschutzes zur Ablehnung, und auch die bürgerlichen Parteien sind dagegen. Heftig ist der Widerstand aber nicht.
Sagen die Stimmenden Ja zur Initiative, sind die Kantone verpflichtet, einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Dieser soll misshandelte Tiere in Strafverfahren vertreten.
Kaum bekämpft ist die dritte Vorlage auf eidgenössischer Ebene: der Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen. Sagen die Stimmenden Ja, kann der Bund Vorschriften zu erlassen. Im Verfassungsartikel sind die Grundsätze verankert, die zum einen Forschung ermöglichen und zum anderen die Patienten schützen sollen. Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja.

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