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St. Galler Handelsgericht muss im Nespresso-Streit neu entscheiden

(Keystone-SDA) Der Kaffee-Kapsel-Streit zwischen Nespresso und Denner ist um eine Episode reicher: Das St. Galler Handelsgericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts erneut prüfen, ob Denner der Verkauf seiner Kopie der Nespresso-Kapsel bis zum Entscheid über die Hauptklage zu verbieten ist.

Die Richter in Lausanne haben am Dienstag eine Beschwerde von Nestlé und Nespresso teilweise gutgeheissen. Laut Denner-Sprecherin Nicole Schöwel wird man nun zunächst analysieren müssen, ob die Nespresso-kompatiblen Kaffee-Kapseln vorerst aus den Regalen genommen werden müssen.

Man warte dazu auf die schriftliche Entscheidbegründung des Bundesgerichts, sagte Schöwel weiter. Nespresso zeigte sich in einer Medienmitteilung zufrieden mit dem Entscheid.

Das St. Galler Handelsgericht hatte Denner im Januar auf Antrag von Nespresso und Nestlé zunächst mit einem superprovisorischen Verkaufsverbot belegt. Im März hob das Handelsgericht das Verkaufsverbot wieder auf.

Zudem erlaubte es Denner, in der Werbung und auf den Verpackungen seiner Kapseln in kleiner Schrift den Vermerk anzubringen: “Kompatibel zu Nespresso-Maschinen”. Verboten wurde Denner, seine Kaffee-Kapseln mit dem Slogan “Denner – was suscht?” zu bewerben.

Kurzgutachten gefordert

Gegen den negativen Massnahmenentscheid des St. Galler Handelsgerichts gelangten Nespresso und Nestlé ans Bundesgericht. Die I. Zivilrechtliche Abteilung hat Nespresso an ihrer Sitzung nun teilweise Recht gegeben und das St. Galler Handelsgericht verpflichtet, einen neuen provisorischen Entscheid zu fällen.

Laut den Richtern in Lausanne hat das Handelsgericht das rechtliche Gehör von Nespresso verletzt. Es muss vor seinem neuen Entscheid nun die ursprünglich von Nespresso geforderte Kurzexpertise erstellen lassen.

Der Gutachter wird sich zur Frage äussern müssen, ob es eine andere mögliche Form für die Kaffeekapsel gibt, welche mit der Maschine von Nespresso kompatibel ist. Falls ja, könnte die Nespresso-Kapsel möglicherweise Markenschutz beanspruchen und Denner würde die Rechte von Nespresso mit seinem Konkurrenzprodukt verletzten.

Dabei geht es allerdings immer noch um eine provisorische Klärung der Rechtslage. Ob Denner tatsächlich Markenrechte von Nespresso verletzt, wird erst mit dem Urteil über die noch offene Hauptklage von Nespresso entschieden werden.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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