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St. Gallerin wegen Beschimpfung auf Facebook verurteilt

(Keystone-SDA) Eine 19-jährige St. Gallerin hat auf Facebook einen Mann als “Seckel” und als “truurige Mensch” beschimpft. Der Einzelrichter des Kreisgerichts St. Gallen verurteilte sie deswegen am Montag zu einer bedingten Geldstrafe.

Der Fall von “Cyber-Mobbing” hat nach Ansicht von Fachleuten Präzedenzcharakter. Hintergrund ist eine Kontroverse um das St. Galler Kulturlokal KuGl (Kultur am Gleis). Ein Anwohner hatte sich auf dem Rechtsweg mit Erfolg gegen nächtelange Partys im KuGl gewehrt.

Anhänger des Lokals gründeten auf der Internet-Plattform Facebook eine Gruppe “Gegen die Schliessung vom KuGl”. Dort kam es im Mai 2010 zu massiven Beschimpfungen und Drohungen gegen den Einsprecher. Dieser fühlte sich bedroht und erstattete Strafanzeige.

Strafbescheide gegen drei Personen

Drei Personen wurden als Urheber identifiziert und im Dezember 2010 per Strafbescheid zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt. Weitere Beteiligte des “Cyber-Mobbing” konnten nicht eruiert werden.

Zwei der Verurteilten akzeptierten ihre Strafen. Eine 19-jährige Frau zog den Fall ans Kreisgericht weiter, dessen Einzelrichter die Sache am Montag beurteilte. Er bestätigte den Schuldspruch und die bedingte Geldstrafe von sieben Tagessätzen zu 30 Franken. Von einer zusätzlichen “Denkzettel”-Busse von 100 Franken sah er ab.

Freispruch beantragt

Die 19-jährige Frau sagte, ihr Facebook-Eintrag sei “völlig unüberlegt” gewesen. Sie habe aus Ärger über die drohende KuGl-Schliessung gehandelt. “Für mich war das keine Beschimpfung”, beteuerte sie. Sie habe auch nicht drohen wollen. Sie sei sich keiner Schuld bewusst.

Ihr Verteidiger forderte einen Freispruch. Die Frau habe den Facebook-Eintrag mit ihrem richtigen Namen gekennzeichnet. Sie habe sich beim Opfer schriftlich entschuldigt und ihm eine Genugtuung angeboten.

Der Einzelrichter liess sich nicht erweichen und bestätigte den Schuldspruch. Gemäss dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, muss die 19-Jährige rund 1250 Franken Verfahrenskosten bezahlen.

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