Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Staatsanwalt: Fehler bei Bauarbeiten führte zum Archiv-Einsturz

Der Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat am Mittwoch in Köln begonnen. Fünf Angeklagte stehen vor Gericht. (Archiv) KEYSTONE/AP/Hermann J. Knippertz sda-ats

(Keystone-SDA) Ein Fehler bei den U-Bahn-Bauarbeiten hat nach Darstellung der Staatsanwaltschaft den Einsturz des Kölner Stadtarchivs vor neun Jahren ausgelöst. Gemäss Verteidigung gibt es dafür keine Beweise.

Beim Ausbau der geplanten U-Bahn-Haltestelle Waidmarkt direkt unter dem Archivgebäude seien die Bauarbeiter 2005 auf einen Gesteinsblock gestossen, sagte Staatsanwalt Torsten Elschenbroich am Mittwoch zu Beginn des Strafprozesses vor dem Kölner Landgericht.

Beim Versuch, den grossen Stein zu entfernen, seien die Zähne des Schaufelbaggers immer wieder abgebrochen. Daraufhin habe der Polier – der Baustellenleiter – unter grossem Zeitdruck entschieden, das Hindernis dort zu belassen. In der Betonwand der U-Bahn-Haltestelle sei dadurch ein Loch entstanden, eine sogenannte Erdplombe.

Durch diese Fehlstelle seien am Tag des Einsturzes am 3. März 2009 durch aufgestauten Druck grosse Mengen Sand und Kies in die Baustelle hineingebrochen. Daraufhin sei unter dem Archiv ein Hohlraum entstanden, so dass das sechsstöckige Gebäude einstürzte. Grundlage für die Anklage der Staatsanwaltschaft ist ein Sachverständigengutachten.

Zwei junge Anwohner wurden von Trümmern erschlagen. Das grösste und bedeutendste deutsche Gemeindelarchiv wurde zerstört. Nach Angaben der Stadt Köln beläuft sich der Sachschaden auf 1,2 Milliarden Euro.

Verteidigung: Auch Naturereignis mögliches Szenario

Angeklagt sind vier Männer und eine Frau – Mitarbeiter von Baufirmen oder den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB). Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und Baugefährdung vor.

Der angeklagte Polier soll die Baufehler direkt verursacht und bewusst vertuscht haben. Die anderen Angeklagten waren für die Bauüberwachung zuständig und sollen laut Staatsanwaltschaft bei den Kontrollen geschlampt haben.

Die Baufirmen bestreiten die Vorwürfe und gehen davon aus, dass auch ein hydraulischer Grundbruch – eine Art Naturereignis, das durch Bodenverschiebungen ausgelöst wird – das Unglück verursacht haben könnte. “Entgegen der Anklage ist nicht bewiesen, dass ein Fehler in der Wand die Ursache war”, sagte einer der Verteidiger. Einige der Angeklagten äusserten sich am ersten Prozesstag und beteuerten ihre Unschuld.

Für den Prozess beraumte die Kölner Strafkammer zunächst insgesamt 116 Verhandlungstage. Das Gericht will 93 Zeugen und zehn Sachverständige hören. Wenn bis März 2019 kein erstinstanzliches Urteil ergangen ist, verjährt die Sache.

Die Angehörigen der beiden Toten haben neun Jahre auf die strafrechtliche Aufarbeitung des Unglücks warten müssen. Die Staatsanwaltschaft begründet den Verzug damit, dass es extrem kompliziert und langwierig gewesen sei, die Unglücksstelle zu untersuchen.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft