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Staatsanwaltschaft gegen Verurteilung von IWF-Chefin Lagarde

IWF-Chefin Christine Lagarde steht wegen fahrlässigen Handelns vor Gericht. Laut dem Generalstaatsanwalt hat die Verhandlung die Vorwürfe gegen die frühere französische Ministerin aber nicht gestützt. KEYSTONE/EPA/CHRISTOPHE PETIT TESSON sda-ats

(Keystone-SDA) Im Fahrlässigkeitsprozess gegen IWF-Chefin Christine Lagarde hat sich die Staatsanwaltschaft gegen eine Verurteilung ausgesprochen.

Die Verhandlung habe Vorwürfe gegen Lagarde nicht gestützt, sagte Generalstaatsanwalt Jean-Claude Marin am Donnerstag vor dem Pariser Gerichtshof der Republik.

Die Behörde hatte sich bereits im vergangenen Jahr gegen einen Prozess gegen Lagarde ausgesprochen, die Untersuchungskommission des Gerichts hatte sich aber darüber hinweggesetzt.

Lagarde wird in dem Verfahren vorgeworfen, in ihrer Zeit als französische Ministerin durch fahrlässiges Handeln eine Veruntreuung öffentlicher Gelder ermöglicht zu haben. Sie hatte grünes Licht für ein Schiedsverfahren gegeben, das dem Geschäftsmann Bernard Tapie 2008 mehr als 400 Millionen Euro Entschädigung zusprach. Inzwischen ermittelt die Justiz wegen Betrugsverdachts gegen mehrere Beteiligte.

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