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Staatsanwaltschaft geht nicht in Revision gegen Hoeness-Urteil

(Keystone-SDA) Jetzt ist es definitiv: Uli Hoeness muss bald ins Gefängnis. Auch die Staatsanwaltschaft München verzichtet auf Rechtsmittel gegen das Urteil. Damit wird aus dem langjährigen Präsidenten des FC Bayern München nun in einigen Wochen ein Sträfling.

Die Staatsanwaltschaft München werde im Strafverfahren gegen Hoeness wegen Steuerhinterziehung keine Revision gegen das Urteil des Landgerichts München vom letzten Donnerstag einlegen, hiess es in einer Mitteilung vom Montag.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Florian Gliwitzky, begründete den Verzicht auf eine Revision damit, dass die Begründung des Gerichts für das Strafmass vertretbar erscheine. Das Gericht habe die missglückte Selbstanzeige von Hoeness in der Urteilsbegründung als strafmildernd anerkannt.

“Das sind Erwägungen, die sind nachvollziehbar und vertretbar. Die Begründung des Urteils ist in sich plausibel”, sagte Gliwitzky. Damit sei ein für das Einreichen einer Revision nötiges offensichtliches Missverhältnis beim Urteil nicht gegeben. “Deswegen werden wir keine Rechtsmittel einlegen.”

Dreieinhalb Jahre Haft

Das Gericht hatte den inzwischen zurückgetretenen Bayern-Boss wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft für den 62-Jährigen gefordert. Dennoch akzeptiert die Behörde das mildere Urteil jetzt ohne weiteren Widerspruch.

Im anderen Fall hätte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Fall unter die Lupe und eine Entscheidung über die Revision treffen müssen. Unter Umständen wäre das Verfahren dann vor einer anderen Kammer des Landgerichts wieder aufgerollt worden. Das Verfahren hätte sich dann noch lange hinziehen können.

“Der Fehler meines Lebens”

Hoeness hatte bereits am vergangenen Freitag erklärt, dass er die Haftstrafe akzeptiere und gegen das Urteil keine Revision einlegen werde. Ausserdem trat er als Präsident des FC Bayern und Aufsichtsratschef der FC Bayern AG zurück.

“Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung”, schrieb Hoeness in einer persönlichen Erklärung, die auf der Homepage des FC Bayern veröffentlicht wurde. “Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich.”

Da nun auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet, wird Hoeness in ein paar Wochen zum Haftantritt geladen. Zuvor muss aber noch die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegen. Hoeness wird seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech absitzen.

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