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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen zu Tod auf “Gorch Fock” ein

(Keystone-SDA) Die Kieler Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen zum Tod einer Marinesoldatin auf dem Segelschulschiff “Gorch Fock” eingestellt. Es gebe keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten.

Damit seien Schiffsführung und Besatzungsmitglieder vom Verdacht der fahrlässigen Tötung befreit. Dies teilte eine Sprecherin der Anklagebehörde in Kiel mit. Der Tod der Kadettin, die am 7. November während einer Ausbildungsreise von einem Mast gestürzt war, hatte eine kontroverse Diskussion um die Zustände auf dem Schiff ausgelöst.

Die Offiziersausbildung auf der “Gorch Fock” ruht zur Zeit, über die Zukunft des Segelschulschiffs ist bislang noch nicht abschliessend entschieden. Marine und Verteidigungsministerium wollten unter anderem zunächst die Ergebnisse der Ermittlungen abwarten.

Nach dem Unglück, das sich während einer Aufenter- und Segelübung in einem brasilianischen Hafen ereignete, war unter anderem der Vorwurf laut geworden, Ausbilder hätten massiven Druck auf die jungen Kadetten ausgeübt.

Für die Ausbilder sei bei der Kadettin zum Zeitpunkt des Unglücks zwar eine “Belastungssituation, aber keine Überlastungssituation erkennbar” gewesen, erklärte die Sprecherin zum Abschluss der Ermittlungen. “Im Ergebnis liegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine objektive Pflichtverletzung vor, sodass von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen war.”

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