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Stadt Wetzikon zieht Dignitas-Entscheid vor Bundesgericht

(Keystone-SDA) Zürich – Die Zürcher Gemeinde Wetzikon wehrt sich weiterhin gegen Sterbebegleitungen durch die Sterbehilfeorganisation Dignitas. Der Gemeinderat will den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichtes mit einer Beschwerde vor Bundesgericht anfechten.
Der Gemeinderat erachte die geplante Nutzung der Liegenschaft an der Talstrasse 9 für Freitodbegleitungen weiterhin als unvereinbar mit einer Bauzone, die in erster Linie für das Wohnen vorgesehen sei, heisst es in einer Mitteilung. Deshalb werde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Das Verwaltungsgericht hatte im Dezember eine Beschwerde von Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli gegen den Entscheid der Baurekurskommission teilweise gutgeheissen. Die Baukommission der Gemeinde Wetzikon wurde angewiesen, die Bewilligung für Sterbebegleitungen zu erteilen.
Die Dignitas-Liegenschaft in Wetzikon befindet sich in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung. In unmittelbarer Nähe des Gebäudes befinden sich ein Kindergarten, eine Berufsschule sowie eine Alterssiedlung.
Die Baukommission der Stadt Wetzikon und die Baurekurskommission waren zum Schluss gelangt, dass Sterbebegleitungen die Lebensqualität in einem Wohnquartier negativ beeinflussen könnten.
Ludwig A. Minelli wurde deshalb die Bewilligung für die Nutzungsänderung der bisherigen Werkstatt- und Büroräume im Erdgeschoss der Liegenschaft nicht erteilt. Dagegen legte er Beschwerde ein.
Minelli hatte die Liegenschaft in Wetzikon im August 2008 erworben mit dem Ziel, sie dem Verein Dignitas für Sterbebegleitungen zu vermieten. Derzeit führt Dignitas Sterbebegleitungen in Pfäffikon ZH durch.

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