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Ständerat verschiebt Entscheid zu vorläufiger Aufnahme

Der Ständerat hat noch nicht entschieden, ob der Status der vorläufigen Aufnahme abgeschafft werden soll. Er liess sich von Hannes Germann (SVP/SH) überzeugen, erst Vertreter von Kantonen, Städten und Gemeinden anzuhören. (Archiv) KEYSTONE/ANTHONY ANEX sda-ats

(Keystone-SDA) Der Ständerat hat am Montag einen Entscheid zur vorläufigen Aufnahme verschoben. Er beauftragte seine Kommission, zuerst Vertreter von Kantonen, Städten und Gemeinden anzuhören.

Erst dann will der Ständerat entscheiden, ob ein neuer Status geschaffen werden soll für Personen, die keine Asyl erhalten, aber nicht ins Herkunftsland zurückgeschickt werden können. Mit 32 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen stimmte der Rat einem Ordnungsantrag von Hannes Germann (SVP/SH) zu.

Der Städte- und der Gemeindeverband hätten sich dafür ausgesprochen, einen neuen Status für vorläufig Aufgenommene zu schaffen, sagte Germann, der den Gemeindeverband präsidiert. Die Ständeratskommission habe sich dagegen ausgesprochen, ohne die Verbände anzuhören. Das Parlament sollte nicht so “schnöde” über die Meinungen der Direktbetroffenen auf Kantons- und Gemeindeebene hinwegsehen.

Kantone und Gemeinden betroffen

Andere pflichteten ihm bei: Die Gemeinden seien an der “Front”, wenn es um die Integration gehe, gaben sie zu bedenken. Sie sollten angehört werden, bevor der Rat entscheide. Die Gegner eines Aufschubs argumentierten vergeblich, die Anhörungen seien bereits vor dem Entscheid im Nationalrat durchgeführt worden.

Die Ständeratskommission muss sich nun erneut mit der Motion aus dem Nationalrat befassen. Dieser möchte den Bundesrat beauftragen, einen neuen Status für vorläufig Aufgenommene zu schaffen.

Rückkehr nicht möglich

Heute werden Personen vorläufig aufgenommen, wenn die Wegweisung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar ist, beispielsweise wegen eines Krieges im Herkunftsstaat. Oft bleiben sie dauerhaft in der Schweiz und beziehen Sozialhilfe. Das Parlament hatte den Bundesrat deshalb beauftragt, Änderungen zu prüfen.

Der Bundesrat schlug in einem Bericht vor, die vorläufige Aufnahme durch einen neuen Status zu ersetzen, den Status der Schutzgewährung. Dieser Status wäre ein eigenes Aufenthaltsrecht und würde für Personen geschaffen, die voraussichtlich länger Schutz benötigen. Die Betroffenen hätten damit bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

“Zunehmendes Unverständnis”

Der Nationalrat zeigte sich einverstanden. Er sprach sich allerdings dafür aus, eine Art vorläufige Aufnahme mit weniger Rechten beizubehalten für jene Personen, die bloss vorübergehend Schutz brauchen.

Die Ständeratskommission hingegen wollte nichts von diesen Plänen wissen und beantragte dem Rat, die Motion abzulehnen. Sie argumentierte mit der “öffentlichen Stimmung”: Es stosse zunehmend auf Unverständnis, dass vorläufig Aufgenommene die Sozialhilfe belasteten, stellte sie fest. Das Ziel sollte nicht die Integration, sondern die Rückkehr sein.

Vorübergehender Schutz

Die Ständeratskommission schlug vor, die Mängel der vorläufigen Aufnahme auf andere Weise zu beheben. Sie kam auf die “Gewährung vorübergehenden Schutzes” (Status S) zurück, die im Asylgesetz schon heute vorgesehen ist, aber noch nie angewendet wurde.

Dieser Status habe gegenüber der vorläufigen Aufnahme den Vorteil, dass keine individuellen Asylverfahren mehr durchgeführt werden müssten, argumentierte die Kommission. Zudem würden die Schutzbedürftigen – anders als vorläufig Aufgenommene – bei der Sozialhilfe nicht besser behandelt als Asylsuchende.

Gewichtige Nachteile

Parlamentarier hatten schon früher gefordert, den Status S als Ersatz für die vorläufige Aufnahme vorzusehen. Das war für den Bundesrat jedoch keine Option. Der Status sei mit gewichtigen Nachteilen verbunden, gab er zu bedenken. So sei etwa die Sistierung eines Asylverfahrens nicht möglich.

Die Möglichkeit zur Gewährung von vorübergehendem Schutz mit S-Ausweis war 1998 im Zusammenhang mit den Balkan-Kriegen eingeführt worden, um das Asylsystem im Fall einer Massenzuflucht kurzfristig entlasten zu können.

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