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Ständerat will gegen zusätzlichen Prämienschub vorgehen

(Keystone-SDA) Die neue Spitalfinanzierung allein darf nicht zu einem Prämienschub in der Krankenversicherung führen. Der Ständerat hiess am Dienstag gegen den Willen des Bundesrats und den vehementen Widerstand der Kantone eine entsprechende Änderung der Übergangsbestimmungen gut.

Zu der Änderung führte eine parlamentarische Initiative der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S). Aufgeschreckt von den Prognosen des Krankenkassenverbands santésuisse beschloss die Kommission, die Kostenneutralität des Systemwechsels ab 2012 ausdrücklich festzuhalten. Santésuisse geht von einem zusätzlichen Prämienschub von landesweit 1,2 Prozent aus.

Kommissionssprecher Eugen David (CVP/SG) stellte fest, der Vorschlag beinhalte keinen Tarif- oder Prämienstopp. Bei Qualitätssteigerungen oder Leistungsausweitungen seien weiterhin Anpassungen möglich. Nicht drin liege eine Prämien- oder Tarifanpassung aufgrund des Systemwechsels allein.

Verschiebungen auf Prämienzahler

Im neuen System ist ein Kostenteiler von 55 Prozent zulasten der Kantone und also der Steuerzahler an die Fallpauschalen für Spitalbehandlungen vorgesehen. Den Rest tragen die Krankenkassen. In einer Übergangsfrist bis 2017 können die Kantone ihren Beitrag flexibler gestalten.

Und hier steckt die Crux: Vom Gesetzgeber zur Annäherung an die Marke gedacht, senkten einige Kantone ihre Beiträge unter die vorher geleisteten Werte oder – lag ihr Beitrag bereits über 55 Prozent – unter diesen Minimalwert. David konstatierte in 17 Kantonen eine Verschiebung zugunsten der Steuer- und zulasten der Prämienzahler.

Gesundheitsminister Didier Burkhalter erklärte, die Ausgangslage für den Systemwechsel 2012 zeige einen Landesdurchschnitt von 52 Prozent Kantonsanteilen. Kostenneutral wäre der Systemwechsel tatsächlich bei durchgehenden Anteilen von 55 Prozent.

Kostentreibend wirke aber der Einbezug der Privatspitäler, die freie Spitalwahl und anderes mehr. Mitten im Spiel sollten die Regeln nun nicht mit einem Schnellschuss geändert werden. Er warnte vor einer neuen Prämienexplosion, wenn die Kassen wegen der Regelung die Kosten aus den Reserven decken müssten.

Der Rat zeigte dafür kein Musikgehör und hiess die Revision mit 24 zu 14 Stimmen gut. Die Abstimmung über die dringliche Inkraftsetzung der Massnahmen auf den 18. Juni findet zu einem späteren Zeitpunkt ab. Gelten soll das Gesetz bis 2014. Es geht an den Nationalrat.

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