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Ständeratskommission gegen automatische Organspenden

(Keystone-SDA) Die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK) ist gegen einen Systemwechsel bei der Organspende. Sie will daran festhalten, dass Organe nur entnommen werden dürfen, wenn die Angehörigen es erlauben oder wenn die betroffene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat.

Der Nationalrat hatte in der Herbstsession einen Vorstoss angenommen, der einen Wechsel von der heutigen Zustimmungslösung zur Widerspruchslösung verlangt: Organspenden sollen automatisch erfolgen, sofern die betroffene Person dies nicht ausdrücklich abgelehnt hat.

Der Ständerat wird sich dazu noch äussern können. Seine Kommission diskutierte das Thema nicht im Zusammenhang mit dem Vorstoss, sondern im Zusammenhang mit einer vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision des Transplantationsgesetzes.

Einfluss auf Spenderate umstritten

Mit 9 zu 3 Stimmen sprach sich die Kommission dafür aus, dem Bundesrat zu folgen und bei der heutigen Regelung zu bleiben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Eine Minderheit möchte der Widerspruchslösung zum Durchbruch verhelfen. Sie verspricht sich davon eine Steigerung der Spenderate.

Der Bundesrat glaubt nicht, dass die Zahl der Organspenden mit der Widerspruchslösung merklich zunehmen würde. Er setzt stattdessen auf einen Aktionsplan, der verbindliche Spendenprozesse in allen Spitälern vorsieht. Zum Plan gehören ferner der Aufbau einer nationalen Stelle sowie die Information der Bevölkerung.

Kleinere Gesetzesänderungen

Unabhängig vom Aktionsplan schlägt der Bundesrat kleinere Änderungen des Transplantationsgesetzes vor. Die Beratungen dazu will die Kommission im November abschliessen. Betroffen sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger: Sie sollen bei der Zuteilung von Organen nicht mehr benachteiligt werden.

Weiter will der Bundesrat genauer regeln, wann die Angehörigen gefragt werden können, ob sie mit einer Organentnahme einverstanden wären. Sie sollen angefragt werden dürfen, sobald entschieden ist, dass die lebenserhaltenden Massnahmen abgebrochen werden.

Ebenfalls geregelt wird, wann bei urteilsunfähigen Spendern eine Organentnahme vorbereitet werden darf. Bei Todesfällen im Spital aufgrund schwerer Hirnschädigung soll die bereits begonnene Beatmung über den Tod hinaus weitergeführt werden, sodass die Organe bis zur Entnahme durchblutet werden.

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