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Stalkerin belästigt Anwalt Valentin Landmann und muss ins Gefängnis

(Keystone-SDA) Die Stalkerin, die den Zürcher Rechtsanwalt Valentin Landmann neun Monate lang terrorisiert hatte, muss ins Gefängnis. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte die nicht geständige 39-jährige Frau wegen mehrfacher Nötigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten.

Die Stalkerin deckte Landmann mit zahlreichen Falschbestellungen ein. So schickte sie immer wieder Pizzakuriere, Taxifahrer, Möbelpacker mit schweren Schränken zum Haus des Anwalts. Sie tätigte aber auch im Namen von Landmann Hotelbuchungen, meldete Telefonleitungen ab und bestellte dem Anwalt eine Prostituierte. Indem sie sich als Landmanns Tochter ausgab, konnte sie einen Flug von Landmann stornieren.

Als die Angeklagte dann im Herbst 2010 Morddrohungen machte, griff die Polizei ein. Sie konnte die Stalkerin in Winterthur ausfindig machen und festnehmen.

Die Frau verbrachte darauf zwei Monate in Untersuchungshaft. Gemäss Staatsanwalt legte sie im Gefängnis Geständnisse ab, die sie später widerrief. Sie habe im Gefängnis stark gelitten und nur deshalb alle Vorwürfe zugegeben, sagte die Angeklagte vor Gericht. Zudem habe sie in Haft Medikamente eingenommen und sei deshalb nicht bei Sinnen gewesen.

Staatsanwalt: Racheakt für verlorenen Prozess

Gemäss Staatsanwalt waren die Taten Racheakte. Die Frau habe vor mehreren Jahren einen Prozess gegen einen von der Anwaltskanzlei Landmann vertretenen Wahrsager verloren.

Der Staatsanwalt beantragte für die einschlägig vorbestrafte Stalkerin eine unbedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Der Verteidiger verlangte einen vollumfänglichen Freispruch und eine Genugtuung für die erlittene Haftdauer.

Das Gericht sprach die Angeklagte der Nötigung schuldig, allerdings nur in Bezug auf Valentin Landmann. Bei den Nebenopfern – Landmanns Frau, seine Ex-Frau und die Sekretärin – sei die Intensität einer Straftat nicht erfüllt, befanden die Bezirksrichterinnen.

Die Stalkerin muss Landmann ein Schmerzensgeld von 1800 Franken und eine Entschädigung von 20’000 Franken zahlen. Zudem ordnete das Gericht an, dass die Frau während des Strafvollzugs eine ambulante Psychotherapie machen muss.

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