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Steuerentlastung für untere und mittlere Einkommen in Obwalden

(Keystone-SDA) In Obwalden werden die Steuern weiter gesenkt. Die Steuergesetzrevision 2012 bringt eine Entlastung der unteren und mittleren Einkommen. Der Kanton verzichtet aber vorläufig auf eine weitere Senkung der Unternehmensgewinnsteuer.

Am 14. April berät das Kantonsparlament die neuste Steuervorlage. Die vorberatende Kommission des Parlaments stellt sich hinter die Vorlage des Regierungsrates, wie sie am Mittwoch bekanntgab. Die Volksabstimmung ist für den Herbst 2011 vorgesehen.

Die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen erfolgt gemäss der Vorlage über einen Sonderabzug. Er fällt bei unteren Einkommen höher aus. Darüber hinaus sind steuerliche Entlastungen von Familien mittels Erhöhung des Kinderabzuges vorgesehen.

Keine neue Runde im Steuerwettbewerb

Ursprünglich wollte die Regierung eine neue Runde im Steuerwettbewerb einläuten und den Unternehmensgewinnsteuersatz von 6 auf 5,5 Prozent – den tiefsten kantonalen Einheitssatz – senken. Ein “Alleinstellungsmerkmal” nennt die Regierung diesen Spitzenplatz, der nach ihrer Ansicht für die Standortattraktivität wichtig ist.

Dieses Vorhaben stiess aber in der Vernehmlassung auf Ablehnung und Kritik. Unter anderem wurde argumentiert, der Steuerwettbewerb habe ein Ausmass erreicht, das jede weitere Senkung fraglich erscheinen lasse. Irgendwann könne Obwalden nicht mehr mithalten. Die Regierung verzichtet deshalb auf diesen Revisionspunkt.

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