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Strafbefehl gegen Chatpartnerin von Geri Müller erlassen

Geri Müller entschuldigte sich am 19. August 2014 vor den Medien bei seinem Umfeld für den "grossen Fehler". (Archivbild) Keystone/ENNIO LEANZA sda-ats

(Keystone-SDA) Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hat die Untersuchung gegen die Chatpartnerin von alt Nationalrat Geri Müller (Grüne) abgeschlossen und am Freitag einen Strafbefehl gegen die Frau erlassen. Diese will Einsprache jedoch erheben.

Das machte am Samstag Tele M1 bekannt. Gemäss dem Strafbefehl, der der Nachrichtenagentur sda vorliegt, machte sie sich der versuchten Nötigung, der üblen Nachrede, der Beschimpfung, des unbefugten Aufnehmens von Gesprächen und der Urkundenfälschung schuldig.

Sie soll dafür eine bedingte Geldstrafe von 9000 Franken und eine Busse von 1800 Franken bezahlen. Sie muss zudem die Anwaltskosten von fast 16’300 Franken und die Verfahrenskosten von über 8000 Franken tragen.

Der Strafbefehl ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Betroffene bestätigte der sda eine Meldung der “Zentralschweiz am Sonntag”, wonach sie gegen alle Anklagepunkte Einsprache erheben wird. Dadurch muss die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder aufnehmen.

Die Nacktselfie-Affäre war im Sommer 2014 bekannt geworden. Die “Schweiz am Sonntag” berichtete, dass der Badener Stadtammann Geri Müller von seinem Stadthausbüro aus einer Chat-Bekannten Nacktbilder geschickt hatte. Danach soll er sie zum Löschen der Mitteilungen aufgefordert haben.

Die Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland betraf zuerst nur die Chatpartnerin, wurde dann aber auch auf den PR-Berater Sacha Wigdorovits, Josef Bollag, den Präsident der israelitischen Kultusgemeinde Baden und den Chefredaktor der Zeitung “Schweiz am Sonntag”, Patrik Müller, ausgeweitet. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie den Chatverkehr verwendet, weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht haben.

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