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Strafbefehl gegen Thurgauer Polizisten wegen fahrlässiger Tötung

(Keystone-SDA) Die Thurgauer Staatsanwaltschaft hat gegen einen Polizisten der Kantonspolizei einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Aus dessen Dienstwaffe hatte sich im September 2011 ein Schuss gelöst und einen 13-jährigen Jugendlichen tödlich getroffen.

Gegenstand der Strafuntersuchung gegen den Polizisten war insbesondere die Frage, ob dieser bei der Aufbewahrung seiner Dienstwaffe an seinem Wohnort Sorgfaltspflichten verletzt hatte, heisst es im Communiqué der Staatsanwaltschaft vom Montag.

Ermittlungen haben laut Staatsanwaltschaft ergeben, dass der Polizist die notwendigen Vorkehrungen für eine sichere Aufbewahrung seiner geladenen Dienstwaffe an seinem Wohnort ungenügend getroffen hatte, wodurch der Schiessunfall zumindest begünstigt wurde.

30 Tagessätze à 100 Franken

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Dem Kantonspolizisten wurden eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 100 Franken sowie 1000 Franken Busse auferlegt, wie der Stellvertretende Generalstaatsanwalt Stefan Haffter gegenüber der sda sagte.

Am 17. September vergangenen Jahrs war am Wohnort des Polizisten ein Teenager, ein Kollege des Sohns des Polizisten, tödlich verletzt worden. Der 13-jährige und ein dritter Junge waren im Haus des Polizisten zu Besuch. Sie spielten mit der Dienstwaffe. Der tragische Unfall löste im Kanton Thurgau Trauer und Bestürzung aus.

Heute Waffe im Tresor

Der Thurgauer Polizeikommandant Hans Baltensperger hat im Dezember 2011 Massnahmen für den sicheren Umgang mit der Dienstwaffe beschlossen. Für die Aufbewahrung der Dienstwaffe zuhause wird jedem Polizisten und jeder Polizistin im Thurgau ein Tresor oder abschliessbarer Koffer für die Waffe zur Verfügung gestellt.

Die Kantonspolizei Thurgau bietet den Mitarbeitern an, mit Kindern ab 12 Jahren während eines halben Tages in einem Kurs mit einem Instruktoren die Gefährlichkeit einer Waffe vor Augen zu führen.

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