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Suhrkamp-Teilhaber Barlach vor Bundesgericht erfolglos

(Keystone-SDA) Suhrkamp-Teilhaber Hans Barlach muss dem Schweizer Unternehmer Andreas Reinhart definitiv fünf Millionen Franken aus dem früheren Verkauf von Verlags-Anteilen bezahlen. Das Bundesgericht hat Barlachs Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Handelsgerichts abgewiesen.

Die Winterthurer Familie Reinhart war über die Medienholding Winterthur AG jahrzehntelang stille Teilhaberin des Suhrkamp Verlags. 2006 verkaufte Andreas Reinhart diese Aktiengesellschaft für 10,8 Millionen Franken an Barlach und den inzwischen verstorbenen Investor Claus Grossner.

Kein Ausschluss der Öffentlichkeit

Nachdem Grossner nicht zahlte, übernahm Barlach auch dessen Anteile, blieb Reinhart den Kaufpreis aber weitgehend schuldig. Das Zürcher Handelsgericht verpflichtete Barlach im vergangenen Mai zur Zahlung von fünf Millionen Franken plus 7,5 Prozent Zinsen seit 2009.

Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde von Hans Barlach nun abgewiesen. Die Begründung des Entscheides liegt noch nicht vor. Neben Barlachs Hauptantrag blieb auch sein Gesuch um Ausschluss der Öffentlichkeit erfolglos. Barlach muss für seinen Gang nach Lausanne 25’000 Franken Gerichtskosten zahlen.

Mit Bedingungen einverstanden

Barlach hatte die Zahlung der fünf Millionen Franken mit dem Argument verwehrt, beim Kauf nicht hinreichend über das bestehende Konfliktpotential beim Suhrkamp-Verlag informiert worden zu sein. Das Handelsgericht hielt ihm entgegen, dass er die Lage hätte erkennen müssen und mit den Bedingungen einverstanden gewesen sei.

Barlach und Mehrheitsgesellschafterin Ulla Unseld-Berkewicz sind seit Jahren zerstritten. Seit dem 6. August dieses Jahres läuft ein Insolvenzverfahren gegen Suhrkamp, das zur Umwandlung des Verlags in eine Aktiengesellschaft führen soll. Barlach müsste dabei auf Gesellschafterrechte verzichten.

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