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SVP lehnt Tierschutzanwalt-Initiative ab

(Keystone-SDA) Stans – Die SVP lehnt sowohl den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen als auch die Tierschutzanwalt-Initiative ab. Hingegen sagte der Zentralvorstand mit 40 zu 11 Stimmen Ja zur Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge.
Der Zentralvorstand der SVP fasste die Parolen für die eidgenössische Abstimmung vom 7. März an seiner Sitzung in Stans, wie es in einer Medienmitteilung hiess.
Den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen lehnte der Zentralvorstand 57 zu 1 ab. Das Parlament habe zu viele Regelungen in den Verfassungsartikel gepackt, die auch auf Gesetzesstufe hätten festgeschrieben werden können. Damit sei der Verfassungsartikel zu einengend und letztlich forschungsfeindlich.
Die Volksinitiative “Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)” lehnte der Zentralvorstand einstimmig ab. Die Initiative sei unnötig und durch die neue Tierschutzgesetzgebung überholt.
Tierleid müsse mit Prävention und Kontrolle verhindert werden, bevor es entstehe. Dafür brauche es keinen “Tieranwalt” und keine Aufblähung der Bürokratie.
Das Ja zur Anpassung des Mindestumwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge empfiehlt der Zentralvorstand nach intensiver Diskussion mit 40 zu 11 Stimmen. Nur mit einer Anpassung des Umwandlungssatzes an die gestiegene Lebenserwartung könnten die Renten auch in Zukunft gesichert werden.
Die SVP fasste alle Parolen für die Abstimmung 7. März im Zentralvorstand. An der Delegiertenversammlung vom Samstag steht die Verabschiedung einer Resolution für genügend preiswerten Strom für alle im Vordergrund.

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