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Tätigkeitsverbote für Pädokriminelle sollen endgültig sein

Nach jahrelangen Vorarbeiten beginnt das Parlament mit der Umsetzung der Pädophilen-Initiative. (Symbolbild) KEYSTONE/CHRISTOF SCHUERPF sda-ats

(Keystone-SDA) Am Montag beginnt der Ständerat mit der Umsetzung der Pädophilen-Initiative. Eine Härtefallklausel soll den umstrittenen Automatismus entschärfen. Über die nachträgliche Aufhebung lebenslanger Tätigkeitsverbote gehen die Meinungen jedoch auseinander.

Der im Mai 2014 angenommene Verfassungsartikel verlangt, dass Personen, die wegen Sexualdelikten an Kindern oder abhängigen Personen verurteilt wurden, nie mehr eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen ausüben dürfen – unabhängig von den Umständen des Einzelfalls.

Weil der Automatismus den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt, schlägt der Bundesrat eine Härtefallklausel vor: In “besonders leichten Fällen” soll das Gericht ausnahmsweise darauf verzichten können, ein lebenslanges Tätigkeitsverbot auszusprechen.

Damit können laut Bundesrat der Austausch von Videos unter Jugendlichen oder anzügliches Verhalten im Beisein von Kindern gemeint sein, vor allem aber die so genannte Jugendliebe. Damit ist ein sexuelles Verhältnis zwischen einer jungen, aber über 16-jährigen Person und einem noch nicht 16-jährigen Kind gemeint.

Initianten einverstanden

Die Initianten hatten sich mit dieser Lösung einverstanden erklärt. Auch die Rechtskommission des Ständerats hat mit der Härtefallklausel grundsätzlich kein Problem. Sie möchte diese aber abschwächen. Ausnahmen sollen nicht nur in “besonders leichten”, sondern auch in “leichten” Fällen möglich sein.

Zudem ist der Kommission die Regelung für die Jugendliebe zu vage. Sie will im Gesetz präzisieren, dass die Ausnahme für höchstens 21-jährige gilt, sofern das Kind mindestens 14 Jahre alt ist und zwischen den beiden eine Liebesbeziehung besteht. Exhibitionismus und sexuelle Belästigung sollen aus dem Katalog der Straftaten gestrichen werden, die automatisch zu einem lebenslangen Tätigkeitsverbot führen.

Endgültiges Urteil

Die gewichtigste Änderung betrifft aber die Aufhebung einmal verhängter Tätigkeitsverbote. Geht es nach dem Bundesrat, sollen diese nach zehn Jahren überprüft werden können, sofern der Täter nicht im klinischen Sinn pädophil ist. Damit will er dem Gebot der Verhältnismässigkeit genügen. Die Rechtskommission lehnt das ab: Sie beantragt dem Ständerat, auf jede nachträgliche Aufhebung oder Einschränkung der Tätigkeitsverbote zu verzichten.

Grundsätzlichen Widerstand gegen die Vorschläge des Bundesrats leistet nur eine von Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch (SP/ZH) angeführte Minderheit. Sie will keine Gesetzesänderung, sondern die Umsetzung des Verfassungsartikels den Gerichten überlassen. Aufgrund von Abklärungen der Verwaltung ist die Kommission jedoch zum Schluss gekommen, dass dieser nicht direkt angewendet werden kann.

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