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Tausende Syrien-Flüchtlinge können Visum für die Schweiz beantragen

(Keystone-SDA) Unter Beifall von Politik und Öffentlichkeit hat der Bundesrat vergangene Woche die Aufnahme eines Kontingents von 500 Flüchtlingen angekündigt. Kaum Beachtung fand dagegen die Erleichterung des Familiennachzugs aus Syrien.

Dabei wird damit die Schweizer Grenze für Tausende Syrien-Flüchtlinge geöffnet. Mit dem Familiennachzug wird das verfassungsmässige Recht auf Familienleben gewährleistet. In der Regel kann davon nur die Kernfamilie profitieren, also Ehegatten und minderjährige Kinder.

Seit vergangener Woche gelten diese Einschränkungen für Menschen aus Syrien nicht mehr. Mit einer Weisung vom 4. September gestattet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) von Simonetta Sommaruga auch den Nachzug von Eltern, Grosseltern, Kindern über 18 Jahren, Enkelkindern sowie Geschwistern und deren Kernfamilie.

In der Schweiz leben derzeit nur knapp 1600 Syrerinnen und Syrer mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, hinzu kommen jene, die eingebürgert sind. Aufgrund der neuen Regelung können jedoch Tausende oder gar Zehntausende syrischer Flüchtlinge ein Visum für die Schweiz beantragen.

Syrische Grossfamilien

Grund ist die Grösse einer typischen syrischen Familie. Die Anzahl Kinder pro Frau ist doppelt so hoch wie in der Schweiz, Grossfamilien mit einem Dutzend Mitgliedern und mehr sind eher die Regel als die Ausnahme. Jene syrische Familie etwa, die seit einem Jahr im Berner Oberland lebt, umfasst 38 Personen, wobei ein Teil der Angehörigen im Nahen Osten geblieben ist.

Grosszügig zeigt sich das EJPD nicht nur beim Kreis der Berechtigten, sondern auch bei den Anforderungen für eine Visumserteilung. Das Verwandtschaftsverhältnis muss lediglich glaubhaft gemacht werden.

Auch müssen die in die Schweiz einreisenden Syrerinnen und Syrer nicht wie sonst üblich belegen können, dass sie über genügend Geld verfügen, um ihren Aufenthalt in der Schweiz zu finanzieren. Unter Umständen übernimmt der Bund gar die Reisekosten.

Elf Gesuche bewilligt

Eine Woche nach Erlass der Weisung hat das Bundesamt für Migration (BFM) die ersten elf Gesuche bereits bewilligt. Das BFM und die Auslandvertretungen erhielten zurzeit viele Anfragen, es könne aber nicht abgeschätzt werden, wie viele noch folgen würden, heisst es in einer schriftlichen Antwort des BFM.

Auch zu den möglichen Kosten des Familiennachzugs machte das Bundesamt keine Angaben. Weil die Syrerinnen und Syrer mit dem Visum für einen bewilligungsfreien Aufenthalt einreisen, sind zunächst ihre Angehörigen in der Schweiz gefordert. Wenn die finanziellen Mittel fehlen, springen die Sozialhilfe oder der Bund im Rahmen des Asyl- oder Ausländerrechts ein.

Hilfswerke sind bereit

Beat Meiner, Generalsekretär der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, konnte ebenfalls nur spekulieren, wie viele Syrerinnen und Syrer aufgrund des erleichterten Familiennachzugs tatsächlich in die Schweiz gelangen. “Es könnten viele sein”, sagte er am Donnerstag auf Anfrage.

Deren Unterbringung und die Betreuung ist für ihn eine Frage des politischen Willens. Unter Umständen müsse man zu ausserordentlichen Massnahmen greifen, sagte Meiner. “Die Schweiz hat genügend Infrastrukturen, in der ohne grossen Aufwand Hunderte Leute untergebracht werden könnten.” In Frage kämen seiner Meinung nach etwa Kasernen, Schulen oder Turnhallen.

Auch bei der Caritas macht man sich erste Überlegungen, wie eine grössere Zahl von Flüchtlingen empfangen und untergebracht werden könnte. “Wir sind der Meinung, dass das machbar ist, und sind auch bereit, dazu unseren Beitrag zu leisten”, sagte Sprecher Odilo Noti.

Gefährliche Ausreise

Ein Hindernis allerdings spricht gegen einen grösseren Flüchtlingsstrom aus Syrien: Die Visa für die Einreise in die Schweiz können nur bei Schweizer Vertretungen beantragt werden. Weil die Schweizer Botschaft in Damaskus geschlossen ist, müssen die Ausreisewilligen, die sich noch in Syrien befinden, zuerst den Weg in die Türkei, nach Libanon, Ägypten oder Jordanien auf sich nehmen.

Diese Reise durch das gesetzlose, von Checkpoints von Armee und Rebellen durchsetzte Land ist äusserst gefährlich. Zwei von der Sendung “Heute Morgen” von SRF befragte Syrer in der Schweiz fürchten daher um die Sicherheit ihrer Angehörigen.

Eine Garantie, dass sie jemals in Beirut ankämen, gebe es nicht, sagte einer von ihnen. Die Kontrollen an der Grenze zur Türkei seien verschärft worden, der Grenzabschnitt zum Libanon sei unter ständig wechselnder Kontrolle, sagte ein anderer. Die Flucht aus Syrien sei “sehr gefährlich”.

Einmal in der Schweiz angekommen, sind die Syrerinnen und Syrer aber vorerst in Sicherheit. Hier können sie Asyl beantragen oder ein Gesuch um vorläufige Aufnahme stellen. Da eine Wegweisung in das vom Krieg zerrüttete Land ohnehin nicht vollzogen werden könnte, dürfte ihr Aufenthalt in der Schweiz bis auf weiteres gesichert sein.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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