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Ungenau adressierte Post bleibt auf der Strecke

(Keystone-SDA) Bern – Künftig lohnt es sich, bei der Postadresse ganz genau zu sein. Fehlerhaft adressierte Karten und Briefe kommen per B-Post manchmal nicht mehr an. Im Gegensatz zur A-Post macht die Post bei B-Post-Massensendungen keine Adressnachforschungen mehr.
“Inkomplette Adressen werden bei B-Post-Massensendungen nur noch ergänzt, wenn es keinen Zusatzaufwand dafür braucht”, bestätigte Post-Sprecherin Nathalie Salamin auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA einen Bericht des Winterthurer “Landboten” vom Dienstag.
Ergänzt wird beispielsweise eine falsche Postleitzahl – das erledigen automatisch Maschinen, die in Sitten und Chur stehen. Bei einer falschen Hausnummer oder einem fehlenden Namenszusatz ist jedoch der Briefträger gefragt. Kennt er die richtige Anschrift, fügt er sie bei der Vorbereitung seiner Tour an.
Weil die “Pöstler” heute aber mehrere Routen betreuen, kennen sie nicht mehr alle Bewohner. Die Zeiten sind also vorbei, als eine spontan versandte Postkarte mit ungefährer Adresse eine gute Chance hat, den Weg zum Empfänger zu finden. Die Regelung gilt seit 2003.
Retour oder in den Abfall
Lässt sich die Empfänger-Adresse nicht ermitteln, werden die Briefe an den Absender zurückgeschickt. Ist dies nicht möglich, werden sie vernichtet. Der Post liegen keine genauen Zahlen vor, wie viele Postkarten der Nachforschungsregel bei der B-Post zum Opfer fallen.
Insgesamt habe es im vergangenen Jahr 60 Millionen Briefe mit Adressproblemen gegeben, sagte Salamin. Dazu gehören aber beispielsweise auch Sendungen an verstorbene Personen.
Bei der A-Post betreibt die Post im Gegensatz zur B-Post einen grösseren Aufwand: So forscht sie im elektronischen Telefonbuch nach, wie die korrekte Adresse des Empfängers lauten könnte.
NEU: Die Post hat nachträglich präzisiert, dass auf Nachforschungen nur bei Massensendungen verzichtet wird. Die Meldung wurde entsprechend durchgehend angepasst.

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