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Untersuchungsrichter zu Tötungsdelikt Lucie in der Kritik

(Keystone-SDA) Der ausserordentliche Untersuchungsrichter, der die Rolle der Aargauer Behörden im Tötungsdelikt Lucie untersuchte, ist ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Der Aargauer Justizdirektor wirft ihm vor, das Verfahren verschleppt zu haben.

Innert eines Jahres habe der Untersuchungsrichter Roland Miotti offenbar nichts gemacht, sagte der Aargauer Justizdirektor Urs Hofmann (SP) am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Er bestätigte einen Bericht der Zeitungen “Tages-Anzeiger” und “Der Bund”.

Miotti war Ende Januar 2010 nach einer Strafanzeige der Eltern des am Abend des 2009 in Rieden bei Baden AG getöteten Au-Pair-Mädchens eingesetzt worden. Er untersuchte den Vorwurf der Eltern, wonach die Aargauer Behörden Dinge getan oder unterlassen haben, die den Tod der 16-Jährigen mitverursacht haben.

Hofmann hatte sich bei Miotti im April und im Sommer 2010 über den Stand des Verfahrens erkundigt. Miotti stellte laut Hofmann im Sommer 2010 in Aussicht, dass das Verfahren bis im Oktober abgeschlossen sei. Dies ist bis heute nicht der Fall.

Man müsse davon ausgehen, dass die strafrechtliche Aufarbeitung der Anzeige der Eltern nach einem Jahr “quasi am Anfang” stehe, hielt Hofmann fest. Er zeigte sich enttäuscht und bezeichnete dies als “unverständlich und inakzeptabel”.

Verfahren “so schnell als möglich” geführt

Miotti hat unterdessen als ausserordentlicher Untersuchungsrichter demissioniert. Er gab gegenüber dem Schweizer Fernsehen an, dass er das Verfahren aus seiner Sicht “so schnell wie möglich” geführt habe. Es habe eine Einvernahme gegeben.

Die Aufsicht über Miotti hatte das Obergericht nicht, wie Antonio Carbonara, Informationsbeauftragter der Justizbehörden, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte. Über die Dauer des Verfahrens könne das Obergericht deshalb nichts sagen.

Untersuchung brachte Schwachstellen zu Tage

Der Straf- und Massnahmenvollzug war bereits 2009 in einer externen Untersuchung im Auftrag der Regierung unter die Lupe genommen worden. Diese Untersuchung zeigte Schwachstellen auf, wie es im Bericht dazu hiess. Einzelne Fehler von Mitarbeitenden der Vollzugsbehörde oder der Bewährungshilfe wurden jedoch keine gefunden.

Die Behörden betrachteten den Mann fälschlicherweise primär als suchtkrank und nicht als gemeingefährlich.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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