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Uri verbietet Höhenfeuer von Umweltschützern

(Keystone-SDA) Bern – Wegen der Umweltbelastung hat der Kanton Uri Höhenfeuer verboten. Vor allem betroffen von dem Entscheid sind ausgerechnet die Mahnfeuer der Umwelt- und Alpenschutzorganisationen. Erlaubt bleiben jedoch Feuerwerk und die traditionellen 1.-August-Feuer.
Für das Urner Amt für Umweltschutz ist am Nationalfeiertag das Brauchtum wichtiger als der Umweltschutz. An den übrigen Tagen beruft sich die Behörde auf den Massnahmenplan Luftreinhaltung der Zentralschweiz, der Feuer im Freien nur in Ausnahmefällen zulässt.
Uri bleibt dunkelDie Mahnfeuer der Umweltorganisationen brennen seit jeher nicht am 1. August, sondern am zweiten Augustwochenende – dieses Jahr vom 14. auf den 15. August. Auf eine Auseinandersetzung will sich die Dachorganisation CIPRA nicht einlassen: In Uri bleibe es dunkel, schreibt sie auf ihrer Website. Im übrigen Alpenraum sollen trotzdem dutzende Mahnfeuer an die bedrohte Biodiversität erinnern.
Beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) in Bern hält man das Urner Verbot keineswegs für zwingend: Es sei zwar richtig, dass man alle Quellen von Schadstoffen angehe, sagte Peter Straehl von der Sektion Luftqualität, auf Anfrage. Wirklich problematisch sei aber die chronische Luftbelastung.
Dazu zählt für Straehl nicht einmal der 1. August: Zwischen 1500 und 2000 Tonnen Feuerwerk werden in der Schweiz jedes Jahr abgefeuert, der grösste Teil davon am Nationalfeiertag. Zudem brennen in den Bergen, auf Wiesen und in Gärten tausende von Feuern, auch die qualmenden Grills leisten ihren Beitrag zur dicken Luft.

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