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Urteil: Schweizer Aktionäre einzige Schuldige bei Sabena-Konkurs

(Keystone-SDA) SAirGroup und SAirLines sind die einzigen Schuldigen des Konkurses der belgischen Fluggesellschaft Sabena im Jahr 2001. Dieses Urteil eröffnete am Donnerstag das Appellationsgericht in Brüssel in zweiter Instanz.

Die Nachlassverwalter der Sabena und der belgische Staat wollten in dem Prozess von den beiden Gesellschaften rund drei Milliarden Euro Schadenersatz. Aus dem Dispositiv zum 114-seitigen Urteil geht nun hervor, dass es vorerst bedeutend weniger Geld gibt.

So soll Belgien 224’000 Euro an Schadenersatz erhalten sowie 58’000 Euro Übersetzungskosten. Für die Nachlassverwalter der konkursiten Fluggesellschaft Sabena sollen 18,3 Millionen Euro abfallen. Verschiedene Forderungen konnten im Zivilprozess nicht behandelt werden, weil noch Strafprozesse hängig sind.

Am 4. Mai 1995 hatte die Swissair 49,5 Prozent an der Sabena übernommen. Der belgische Staat hielt 50,5 Prozent der Anteile. Die Anwälte des belgischen Staates und des Nachlassverwalters der Sabena machen die SAirGroup und ihre Tochter SAirLines für den Zusammenbruch der belgischen Fluggesellschaft 2001 verantwortlich.

In erster Instanz unterlagen sie 2003 mit ihren Forderungen vor dem Handelsgericht. Nun urteilten die Richter in zweiter Instanz, dass die Schweizer Aktionäre alleine für den Konkurs der Sabena verantwortlich seien, da sie eine vertraglich im August 2001 zugesicherte Rekapitalisierung der belgischen Fluggesellschaft nicht respektiert hätten.

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