Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Urteil gegen den mutmasslichen Schweizer Spion in Frankfurt

Der vorsitzende Richter Josef Bill (Mitte) und seine beiden Richterkollegen fällen am Donnerstag das Urteil im Fall des mutmasslichen Schweizer Spions. KEYSTONE/EPA GETTY IMAGES POOL/SIMON HOFMANN / POOL sda-ats

(Keystone-SDA) Im Prozess gegen den mutmasslichen Schweizer Spion vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt wird am (heutigen) Donnerstag das Urteil erwartet. Die Anklage fordert zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung und 40’000 Euro Busse, die Verteidigung plädiert auf eineinhalb Jahre.

Der Schweizer war im April in Frankfurt verhaftet worden. Ihm wird von der Bundesanwaltschaft in Deutschland “geheimdienstliche Agententätigkeit” vorgeworfen. Gemäss Anklage soll er zwischen 2011 und 2015 auf die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen (NRW) angesetzt worden sein.

Dort soll er im Zusammenhang mit so genannten Steuer-CDs persönliche Daten dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft haben. Der Mann selber gab zu, dass ihn seine Kontaktleute beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) dazu beauftragt hatten, um Festnahmebefehle gegen die Steuerfahnder ausstellen zu können. Zu den Daten zählten das Geburtsdatum, Adressen und Telefonnummern.

Kein Beweis für Maulwurf

Ausserdem soll er gemäss Anklage einen “Maulwurf” in der NRW-Finanzverwaltung platziert haben. Allerdings konnte dieser Punkt nie bewiesen werden. Nach eigenen Aussagen haben ihn seine Kontaktleute beim NDB aber kontaktiert, um mithilfe eines Maulwurfs ein “Frühwarnsystem” gegen neue CD-Käufe von deutscher Seite zu installieren.

Der Mann erhielt zwei Teilbeträge von jeweils 30’000 Euro und leitete diese an einen weiteren Kontaktmann auf deutscher Seite weiter. Er selbst sei nur ein Mittelsmann gewesen. Ausserdem bezweifelt er, dass sein deutscher Geschäftspartner je eine “Quelle” aufgetan hatte.

Der Anwalt sagte, sein Mandant sei vielleicht naiv gewesen und habe ein grosses Risiko auf sich genommen. Aber er habe im Interesse der nationalen Sicherheit gehandelt. Seine Motivation sei “Patriotismus, Abenteuerlust, Gewinnsucht und Entrüstung” gewesen.

Geständnis abgelegt

Der ehemalige Zürcher Polizist hatte am zweiten Prozesstag vor rund drei Wochen ein Geständnis abgelegt. Es war Teil einer Absprache über das Strafmass zwischen den Prozessbeteiligten. Der Senatsvorsitzende sprach von einem Strafrahmen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und höchstens zwei Jahren sowie einer Geldauflage von 40’000 Euro.

Hintergrund der Spionageaffäre ist der Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland. In den vergangenen Jahren hatten mehrere deutsche Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, immer wieder so genannte Steuer-CDs mit Datensätzen mutmasslicher deutscher Steuerhinterzieher gekauft. Das sorgte für Verstimmung zwischen Deutschland und der Schweiz.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft