UVEK muss über die Bücher wegen Vergabe von Konzessionen
Bern - Das UVEK muss die Vergabe der Konzessionen für Lokalradios im Aargau und der Südostschweiz sowie für ein Lokalfernsehen in der Ostschweiz neu prüfen. Roger Schawinski und ein weiterer Bewerber haben vor Bundesverwaltungsgericht einen Etappensieg errungen.
Das Eidg. Departement für Umwelt-, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte 2008 die UKW-Lokalradiokonzession für das Aargau der Radio Argovia AG vergeben. Mitbewerber Roger Schawinski ging mit seiner Radio AG (in Gründung) leer aus. Das gleiche Schicksal erlitt Schawinski in der Region Südostschweiz.
Für dieses Gebiet erteilte das Departement von Bundesrat Moritz Leuenberger den Zuschlag der Südostschweiz Radio AG. Die Konzession für ein Lokalfernsehen in der Ostschweiz wurde der TVO AG erteilt. Das Gesuch von Tele Säntis (in Gründung) wurde abgewiesen. Die unterlegenen Bewerber gelangten ans Bundesverwaltungsgericht.
Die Richter in Bern haben die Beschwerden nun gutgeheissen, die angefochtenen Konzessionsverfügungen aufgehoben und die Dossiers zur Neubeurteilung ans UVEK zurückgeschickt. Das Bundesamt für Kommunikation muss in den drei Fällen prüfen, ob die erfolgreichen Konzessionsempfänger die Meinungs- und Angebotsfreiheit gefährden.
Das trifft zu, wenn sie im Sendegebiet eine marktbeherrschende Stellung einnehmen und diese missbrauchen. In seinen Urteilen kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass dies nicht ohne vertiefte Abklärung verneint werden kann. Dazu muss das UVEK allenfalls die Wettbewerbskommission (WEKO) beiziehen.
Bestätigt hat das Gericht die Vergabe der Lokalfernsehkonzession für die Region Jurabogen an die Canal Alpha Plus SA. Beschwert hatte sich hier die ARC TV SA. Die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts sind endgültig und können nicht mehr beim Bundesgericht angefochten werden.