Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

VBS erlaubt in Payerne das Überschreiten der Lärmgrenzwerte

(Keystone-SDA) Die Schweizer Luftwaffe darf auf dem Flugplatz Payerne VD weiterhin die Lärmgrenzwerte überschreiten. Das Verteidigungsdepartement (VBS) als zuständige Bewilligungsbehörde hat das militärische Betriebsreglement genehmigt, jedoch verschiedene Auflagen verfügt.

So muss ein Konzept zur Kontrolle der bewilligten Lärmbelastung erarbeitet und umgesetzt werden, wie das VBS am Dienstag mitteilte. Zudem muss die Luftwaffe die Resultate der Lärmmessstationen den Gemeinden rund um den Flugplatz periodisch zur Verfügung stellen. Die 104 Einsprachen gegen das Gesuch wurden abgewiesen.

Das Gesuch der Luftwaffe für ein neues Betriebsreglement war im März 2011 öffentlich aufgelegt worden. Neben den 104 Einsprachen gingen 194 Entschädigungsbegehren für übermässigen Fluglärm ein. Mit einer Ausnahme beurteilten aber sämtliche Gemeinden um den Flugplatz sowie die Kantone Waadt und Freiburg das Gesuch positiv.

Das Betriebsreglement legt die militärischen Flugbetriebszeiten fest und gewährt Erleichterungen bezüglich der Lärmschutz-Verordnung. Die Luftwaffe darf Lärmgrenzwerte überschreiten, weil diese weder mit technischen noch mit betrieblichen Massnahmen eingehalten werden können.

Das Gesuch der Luftwaffe berücksichtigt den Kompromiss, der im Rahmen der Gespräche mit dem Kontaktgremium erzielt wurde. Das Kontaktgremium hatte sich aus den beiden Präfekten und weiteren Vertretern der Kantone Freiburg und Waadt, den Gemeinden rund um den Flugplatz und Vertretern des VBS zusammengesetzt.

Gegen die VBS-Genehmigung kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden. Nach Ablauf der Beschwerdefrist bzw. nach Eintritt der Rechtskraft der Genehmigung wird das VBS die 194 Entschädigungsbegehren an die Eidgenössische Schätzungskommission zur Beurteilung weiterleiten.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft