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Verbot der Gesichtsverhüllung in Österreich – Kontrollen am Airport

Ab heute ist in Österreich die Gesichtsverschleierung verboten. Wer sich nicht daran hält, riskiert 150 Euro Strafe. (Symbolbild) KEYSTONE/PETER KLAUNZER sda-ats

(Keystone-SDA) Mit Schwerpunktkontrollen auf dem Flughafen Wien wollen die Behörden in Österreich das von Sonntag an geltende Verbot von Burka und Nikab durchsetzen. Die Polizei werde im Ankunftsbereich zusätzliche Beamte im Einsatz haben, sagte ein Polizeisprecher.

Beim Vorgehen sei Fingerspitzengefühl gefragt. “Wir werden natürlich mit dementsprechender Verhältnismässigkeit an diese Sache herangehen, aber wir haben das Gesetz als Polizei ganz einfach zu vollziehen”, so der Sprecher weiter.

In Österreich dürfen ab 1. Oktober generell Gesichter nicht mehr verhüllt werden. Das betrifft alle Trägerinnen von Burkas oder Nikabs sowie Menschen, die ohne medizinische Notwendigkeit Atemschutzmasken tragen.

Das Innenministerium hat Broschüren vorbereitet, die auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabisch informieren. Wer sich weigert, sein Gesicht zu zeigen, riskiert 150 Euro Strafe.

Die Koalition aus sozialdemokratischer SPÖ und konservativer ÖVP hatte das Gesetz aus Sicherheitsgründen und aus Gründen des offenen gesellschaftlichen Miteinanders beschlossen.

In der Schweiz stimmt Volk ab

Betroffen von dem Gesetz ist nicht zuletzt der Ort Zell am See im Salzburgerland. Dort machen jeden Sommer Zehntausende arabische Gäste Ferien.

Nach den Deutschen stellen laut örtlichem Tourismusverband Reisende aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten die zweit- und drittgrösste Gruppe der Reisenden. Der Tourismusverband hatte 2014 für arabische Gäste eine “Benimm-Fibel” verfasst, die über die wichtigsten Regeln im Zusammenleben informierte. Sie wird aktuell laut Tourismusverband nicht mehr verteilt.

In der Schweiz ist eine Initiative für ein nationales Verbot der Vollverschleierung hängig. Im Tessin gilt ein solches bereits. Auch in St. Gallen beschloss das Parlament ein Verbot. Burkaverbote gibt es auch in Frankreich und Belgien. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in zwei Urteilen festgestellt, dass das Verbot rechtens ist.

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