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Verfahren gegen Paul Accola eingestellt

(Keystone-SDA) Ski alpin – Der ehemalige Skirennfahrer Paul Accola muss wegen eines tödlich verlaufenen Unfalls in Davos nicht vor Gericht. Die Bündner Staatsanwaltschaft stellt ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ein.
Ende Juni letzten Jahres erfasste Paul Accola mit einer Mähmaschine auf einer Wiese in Davos Platz einen achtjährigen Jungen. Der Knabe wurde so schwer verletzt, dass er kurze Zeit später im Spital starb. Die von der Bündner Staatsanwaltschaft eingeleitete Untersuchung ergab nun, dass den früheren Skirennfahrer keine Schuld trifft.
Wie die Bündner Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, hatten Accola und eine weitere Person den Jungen einige Minuten vor dem Unfall aufgefordert, sich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Anschliessend setzte Accola seine Arbeiten fort. Als er rückwärts fuhr, wurde der Achtjährige von der Mähmaschine erfasst.
Noch nicht rechtskräftig
Eine strafrechtlich relevante Sorgfaltspflichtverletzung konnte Accola nicht angelastet werden. Das Strafverfahren sei deshalb eingestellt worden, schreibt die Staatsanwaltschaft. Wobei der Entscheid noch nicht rechtskräftig ist.
Der gelernte Zimmermann Paul Accola war in den Neunzigerjahren ein erfolgreicher Skirennfahrer. In der Saison 1991/92 holte er den Sieg im Gesamtweltcup. Im Frühling 2005 trat Accola nach fast zwei Jahrzehnten zurück.

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