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Verkaufserlös aus gestohlenen CS-Bankdaten gehört nicht den Erben

(Keystone-SDA) Der Erlös aus dem Verkauf der gestohlenen Bankdaten der Credit Suisse (CS) an das Bundesland Nordrhein-Westfalen wird eingezogen. Die Eltern des in Untersuchungshaft verstorbenen Datenverkäufers haben als Erben kein Anrecht auf die Gelder, wie das Bundesgericht entschied.

Die 2,5 Millionen Euro waren das Entgelt für die vom Österreicher weiter gegebenen Bankdaten. Der Mann hatte im September 2010 in Untersuchungshaft Suizid begangen. Er hatte die Daten von einem CS-Mitarbeiter erhalten.

Obwohl der Verstorbene für den ihm vorgeworfenen wirtschaftlichen Nachrichtendienst nicht mehr belangt werden kann, darf der Staat den Erlös einziehen, schreibt das Bundesgericht in seinem am Freitag publizierten Urteil. Das Geld stamme nachweislich aus einer deliktischen Tätigkeit.

Das Bundesgericht bestätigt damit einen Entscheid des Bundesstrafgerichts vom April des vergangenen Jahres.

Der eigentliche Datendieb ist im Dezember 2011 im abgekürzten Verfahren wegen qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, Geldwäscherei, sowie der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und und Bankgeheimnisses zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt und einer Busse von 3500 Franken verurteilt worden.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft hatte im Februar 2010 ihr Ermittlungsverfahren in diesem Fall aufgenommen. Sie hatte Hinweise darüber, dass deutsche Behörden von einer Schweizer Grossbank stammende Kundendaten deutscher Steuerpflichtiger gegen Entgelt erhalten hatten.

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