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Verleger wehren sich gegen das Online-Angebot der SRG

(Keystone-SDA) Das Online-Angebot des Schweizer Fernsehens und Radios überschreite bereits heute die gesetzlich festgelegten Grenzen, sagten Verleger am Freitag anlässlich der Vorstellung eines Rechtsgutachtens. Dieses hat der Verband Schweizer Medien zum DRS-Online-Angebot erstellen lassen.

Jurist Urs Saxer, Verfasser des Rechtsgutachtens, sieht den Service-Public-Auftrag der Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR gesetzlich auf Radio und Fernsehen beschränkt. Online-Angebote gehörten dagegen nicht zum Auftrag der öffentlichen Grundversorgung, für welches die SRG Programmgebühren bekomme.

Deshalb sei im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) und in der Konzession der SRG festgehalten, dass sich deren Zusatzangebote auf notwendige Informationen zum Service-Public-Angebot beschränken müssten. Die Online-Angebote müssten deshalb einen direkten Programmbezug aufweisen.

“Online ist kein Service-Public-Angebot”, so Saxer. Was die SRG bereits heute auf ihren Online-Portalen biete, überschreite die gesetzlichen Grenzen aber.

SRG sieht “falsche Auslegung der Konzessionsartikel”

Die SRG sieht das anders. In ihrer Stellungnahme hält sie fest, alle Untersuchungen des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) zeigten, dass die SRG mit ihrem Online-Angebot Gesetz und Konzession einhalte.

Diese verweist darauf, dass die Aussage bei der Vorstellung der Studie, 41 Prozent des DRS-Online-Angebots sei nicht konzessionskonform, aufgrund “einer falschen Auslegung gewisser Konzessionsartikel” gemacht worden sei.

Erschwernis für Bezahlangebote

Die Verleger waren sich am Freitag einig, dass ein weiterer Ausbau des SRG-Online-Angebots verhindert werden müsse. Der Ausbau von Internet-Angeboten sei die Zukunft der privaten Medien, sagte Verbands-Präsident Hanspeter Lebrument, Verleger der “Südostschweiz”.

Kostenlose SRG-Internet-Angebote erschwerten den Verlegern das Online-Geschäft deutlich, so Albert P. Stäheli, Geschäftsführer der NZZ-Mediengruppe. Damit werde die Einführung von Bezahlmodellen schwieriger. Solche seien für die Verlage aber unabdingbar, wollten sie ein qualitativ gutes Internet-Angebot sicherstellen.

Gegen Werbung

Einig waren sich die Verleger auch in ihrer Forderung an den Bundesrat, der SRG keine Werbung auf ihren Internet-Plattformen zu gestatten. Diese bekomme bereits Gebühren, um ihren Auftrag zu erfüllen. Mit Online-Werbung würde sie die Einnahmebasis der privaten Verleger weiter schmälern.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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