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Verschlechterungen für Patienten mit Schleudertrauma

(Keystone-SDA) Für Personen mit Schleudertrauma dürfte die 6. IV-Revision Verschlechterungen bringen: Die Sozialkommission des Ständerates (SGK) will nicht darauf verzichten, diese Renten zu hinterfragen.

Mit 10 zu 5 Stimmen empfiehlt die Kommission dem Ständerat, sich in diesem Punkt dem Nationalrat anzuschliessen, wie Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) vor den Medien sagte. Die 6. IV-Revision sieht eine systematische Überprüfung von jenen Renten vor, die mit “organisch nicht erklärbaren Krankheitsbildern” begründet sind.

Untersucht werden sollen neben Schleudertraumata etwa Fälle von chronischer Müdigkeit oder Schmerzerkrankungen. Eine Minderheit der Kommission wollte den Bundesrat dazu verpflichten, eine Liste mit jenen Diagnosen zu erstellen, die von einer Überprüfung ausgeschlossen sind.

Dies lehnte die Kommission jedoch mit 7 zu 4 Stimmen ab. Sie folgte dem Nationalrat, dessen Formulierung ein Schleudertrauma-Urteil des Bundesgerichts berücksichtigt.

Im Frühjahr unter Dach

Bei der 6. IV-Revision bleiben verschiedene kleinere Differenzen zwischen den Räten. So möchte die Ständeratskommission im Gegensatz zum Nationalrat, dass der Bundesrat auch mit Spitälern und Werkstätten Eingliederungsmassnahmen vereinbaren kann. Kuprecht geht jedoch davon aus, dass die Differenzen in der Frühjahrssession bereinigt werden.

Ziel des ersten Teils der 6. IV-Revision ist es, das defizitäre Sozialwerk jährlich um etwa 500 Millionen Franken zu entlasten. Nachdem mit den bisherigen IV-Revisionen die Zunahme der Neurenten gestoppt wurde, sollen nun bestehende Renten aufgehoben oder gekürzt werden.

Rente als Brücke

Dazu wird bei der regelmässigen Überprüfung der Renten die Schraube angezogen, um den verbreiteten Eindruck “einmal Rente, immer Rente” durch das Credo “Rente als Brücke zur Eingliederung” zu ersetzen.

Bis 2018 sollen rund 17’000 Rentner zurück in den Arbeitsmarkt finden. Bereits beschlossen haben die Räte, dass es keine Behindertenquote geben soll: Grosse Firmen werden nicht dazu verpflichtet, mindestens ein Prozent der Stellen für Behinderte zu reservieren.

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