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Verteidiger plädiert für stationäre Massnahme

(Keystone-SDA) Im Missbrauchsprozess gegen den Sozialtherapeuten vor dem Berner Regionalgericht hat die Verteidigung am Dienstag für eine 10-jährige Freiheitsstrafe plädiert. Die Strafe soll zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden.

Es handle sich um keinen alltäglichen Fall und der Sachverhalt lasse auch die Verteidigung nicht kalt, sagte der amtliche Verteidiger John Wyss. Sein Mandant habe kurz vor der Verhaftung “jeden Bezug zur Realität verloren” und den Opfern schweren Schaden zugefügt.

Der Verteidiger plädierte für eine stationäre Massnahme, wie sie das psychiatrische Gutachten empfiehlt. Weil die Gutachterin eine Behandlung für erfolgversprechend halte, seien die Voraussetzungen für eine Verwahrung nicht gegeben.

Die Anklage hatte am Morgen für eine 15-jährige Freiheitsstrafe gefolgt von einer Verwahrung plädiert. Für den Verteidiger folgt der Ruf nach Verwahrung einzig dem “verständlicherweise starken Bedürfnis nach Vergeltung”.

Eine Freiheitsstrafe soll aus Sicht der Verteidigung für maximal 10 Jahre ausgesprochen werden. Der Verteidiger machte dafür mildernde Umstände geltend – unter anderem wegen des kooperativen Verhaltens des Beschuldigten.

Anklage: Stationäre Massnahme nicht ausreichend

Die Anklage erachtet eine stationäre Massnahme als nicht ausreichend. Schuldig gesprochen werden soll der Mann wegen Schändung, sexuellen Handlungen mit Kindern, Pornografie sowie Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.

Staatsanwältin Erika Marti sprach am Dienstag in ihrem Plädoyer von einem “Fall der Superlative”. Das Ausmass der Übergriffe sei kaum in Worte zu fassen, nicht nur was die hohe Zahl von Opfern sondern auch die extreme Zahl von Missbräuchen betrifft. Diese fanden zum Teil mehrmals täglich statt.

Der Angeklagte habe skrupellos und mit enormer krimineller Energie gehandelt. Als Sozialtherapeut habe er gezielt Stellen angetreten, um seine pädophilen Neigungen auszuleben. Bei den Opfern handle es sich um besonders Schutzbedürftige, die sich nicht hätten wehren können.

Für die Anklägerin kommt eine stationäre Massnahme nicht in Frage. Über einem möglichen Behandlungserfolg einer Therapie sei keine sichere Aussage zu machen. Der Angeklagte zeige eine gewisse “Hilf- und Machtlosigkeit” gegenüber seinen sexuellen Neigungen.

Angeklagter geständig

Der Angeschuldigte hat den Missbrauch von über 100 Behinderten in mehreren Heimen gestanden. Wegen Verjährung geht es vor Gericht noch um 33 Fälle.

Am Montag hatte der heute 57-jährige Sozialtherapeut vor Gericht erklärt, es sei ihm nicht bewusst gewesen, was er den Opfern angetan habe. Im Nachhinein könne er seine Taten “auch nicht erklären”.

Zeugen befragt das Gericht nicht. Bei den Opfern handelt es sich mehrheitlich um schwerstbehinderte Jugendliche und Kinder.

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