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Verwahrung des geständigen Täters im Fall Lucie wird geprüft

(Keystone-SDA) Die Staatsanwaltschaft Baden AG prüft eine lebenslängliche Verwahrung des Mannes, der im März 2009 bei Baden das 16-jährige Au-Pair-Mädchen Lucie getötet hatte. Sie will gegen den geständigen Täter Mitte Jahr Anklage erheben.

Nach Vorliegen eines psychiatrischen Gutachtens wird eine Verwahrung geprüft, wie Dominik Aufdenblatten, leitender Staatsanwalt in Baden, am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte. Er bestätigte einen Bericht der Sendung “Schweiz Aktuell” des Schweizer Fernsehens.

Entsprechend der gesetzlichen Vorschrift sei ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben worden. Die Staatsanwaltschaft werde voraussichtlich Mitte Jahr Anklage erheben. Der Termin für einen Prozess steht noch nicht fest.

Au-Pair unter Vorwand in Wohnung gelockt

Der heute 27-jährige Schweizer hatte das Au-Pair-Mädchen unter einem Vorwand in seine Wohnung nach Rieden, einem Ortsteil von Obersiggenthal AG, gelockt und am Abend des 4. März 2009 umgebracht. Er hatte der 16-jährigen Freiburgerin zuvor ein Fotoshooting versprochen.

Vier Tage später fand die Polizei die Leiche im Badezimmer der Wohnung. Am Tag darauf stellte sich der arbeitslose und vorbestrafte Koch der Polizei. Er war bereits 2004 vom Bezirksgericht Bremgarten AG wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt worden.

Damals war ebenfalls eine Verwahrung geprüft worden. Das Gutachten kam jedoch zum Schluss, dass eine Verwahrung nicht nötig sei, worauf der Schweizer bis im August 2008 in die Arbeitserziehungsanstalt Arxhof im Baselbiet eingewiesen wurde.

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