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Viereinhalb Jahre Gefängnis für ehemaligen Genfer Fussballtrainer

Der ehemalige Fussballtrainer hatte Junioren über das falsche Internet-Profil "Lucie de Lyon" in die Falle gelockt. (Symbolbild) KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI sda-ats

(Keystone-SDA) Das Genfer Strafgericht hat einen Ex-Fussballtrainer am Freitag wegen sexuellen Handlungen mit Kindern zu 4,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Der 24-jährige Angeklagte hatte die Junioren über das Internet in die Falle gelockt.

Der ehemalige Junioren-Trainer ging bei seinen Taten besonders listig vor. So freundete er sich über ein soziales Netzwerk unter dem Pseudonym “Lucie de Lyon” mit den Jugendlichen an und liess ihnen gewagte Fotos und Videos einer Frau zukommen.

Sobald das Interesse der Jugendlichen geweckt war, fragte er nach Nackt-Fotos und -Videos von den jungen Männern. Er erpresste insgesamt 26 Jugendliche mit der Veröffentlichung dieser Dokumente und zwang einige davon gar zu Besuchen bei ihm.

Dabei filmte er die zwischen 12 und 18 Jahre alten Jugendlichen beim Masturbieren oder beim Oral-Sex. Die Schuld des Angeklagten wiege sehr schwer, befand am Freitag die Präsidentin des Genfer Strafgerichts bei der Urteilseröffnung.

Der ehemalige Fussballtrainer habe während mehreren Jahren seine zahlreichen Opfer bedrängt und sich dabei hartnäckig gezeigt. Er habe das Pseudonym “Lucie de Lyon” einzig und allein kreiert, um seine sexuellen Gelüste zu befriedigen, sagte die Gerichtspräsidentin.

Genugtuung an die Opfer

Das Gericht verurteilt die Perversität des Systems des Angeklagten, der seine Opfer zudem gekannt habe. Das Gericht blieb mit der Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, welche 6 Jahre Gefängnis gefordert hatte.

Die Schuld des Angeklagten wiege jedoch zu schwer, um eine teilbedingte Freiheitsstrafe zu verhängen, wie dies die Verteidigung gefordert hatte. Der 24-Jährige befand sich zu Beginn der Strafuntersuchung vor drei Jahren bereits zehn Monate in Untersuchungshaft.

Falls er das erstinstanzliche Urteil des Genfer Strafgerichts nicht anfechtet, muss er ins Gefängnis zurückkehren. Der Angeklagte muss zudem insgesamt 120’000 Franken Genugtuung an die Opfer bezahlen. Bereits vor dem Prozess wurde ihm verboten, nochmals als Fussballtrainer tätig zu sein.

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