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Vierfachmord: Beschuldigter wehrt sich gegen Verwahrung

Der wegen des Vierfachmordes von Rupperswil zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe Verurteilte (links) wehrt sich gegen die ordentlicher Verwahrung. KEYSTONE/SIBYLLE HEUSSER sda-ats

(Keystone-SDA) Im Verfahren zum Vierfachmord von Rupperswil AG hat der Beschuldigte die Berufung erklärt. Der 34-jährige Schweizer wehrt sich gegen die ordentliche Verwahrung. Damit kommt der Fall vor das Aargauer Obergericht.

Der Beschuldigte wende sich einzig gegen die vom Bezirksgericht Lenzburg angeordnete ordentliche Verwahrung, teilten die Gerichte Kanton Aargau am Donnerstag mit. Er beantrage, diese sei ersatzlos aufzuheben.

Die Staatsanwaltschaft, die auf eine Berufungserklärung verzichtete, hat nun Gelegenheit, innert 20 Tagen Anschlussberufung zu erheben. Die Staatsanwaltschaft hatte im April zunächst angekündigt, ebenfalls in Berufung gehen zu wollen.

Lebenslängliche Freiheitsstrafe

Das Bezirksgericht Lenzburg hatte den 34-jährigen Angeklagten am 16. März zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem verhängte das Gericht eine ordentliche Verwahrung.

Es sprach den Beschuldigten diverser Verbrechen schuldig, die meisten mehrfach verübt: Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Pornografie, Brandstiftung, Urkundenfälschung und strafbare Vorbereitungen zu Mord und weitere Delikte.

Zudem verpflichtete es den Schweizer, der in der Nähe des Tatorts in Rupperswil bei seiner Mutter wohnte, zur Zahlung von mehr als einer Million Franken für Zivilforderungen, Verfahrenskosten, Gebühren und weitere Kosten.

Für die von der Anklage geforderte lebenslängliche Verwahrung fehle eine wichtige Voraussetzung, hiess es bei der Urteilsbegründung. Der Beschuldigte sei nicht, wie vom Gesetz verlangt, von zwei unabhängigen Gutachtern als dauerhaft untherapierbar bezeichnet worden.

Abscheuliche Tat

Der Mann hatte sich am 21. Dezember 2015 mit gefälschten Schreiben, die ihn als Schulpsychologen auswiesen, Einlass in ein Haus in der Nachbarschaft in Rupperswil AG verschafft, wo ein 13-jähriger Bub lebte, der im Zentrum seines pädophilen Begehrens stand.

Unter Drohung mit einem Messer brachte er den Buben, dessen 48-jährige Mutter, den noch schlafenden 19-jährigen Sohn und dessen 21-jährige Freundin in seine Gewalt, fesselte sie und verklebte ihnen die Münder. Die Mutter zwang er, Geld von zwei Banken zu holen.

Dann verging er sich aufs Übelste am 13-Jährigen. Anschliessend tötete er alle vier Personen, zündete das Haus an und ging weg. Kurz danach suchte er im Internet erneut Knaben, die ihm gefielen, und spähte ihre Familien aus.

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