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Vogelgrippe am Bodensee – Geflügelhalter müssen handeln

Die Kantone rund um den Bodensee müssen Massnahmen ergreifen, um das Einschleppen der Vogelgrippe zu verhindern. Das Geflügel muss im Stall gefüttert und getränkt werden (Archivbild). KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI sda-ats

(Keystone-SDA) Bei einer Krähe in der Nähe von Radolfzell (D) ist die Vogelgrippe nachgewiesen worden. Dies ist der zweite Fall des Virus H5N5 nahe der Schweizer Grenze. Massnahmen für Geflügelhalter sollen die Einschleppung der Vogelgrippe verhindern.

Rund um den Bodensee werden Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingerichtet, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Bern am Freitag mitteilte.

Die betroffenen Kantone verfügten die dazugehörenden Massnahmen in ihrem Gebiet. Sie gelten ab kommenden Montag und sollen den Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände verhindern. Für eine Übertragung des Virus auf den Menschen gebe es keine Hinweise, hiess es weiter.

“In den Kontrollgebieten ist es wichtig, den Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln zu verhindern”, schrieben die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden in einer gemeinsamen Mitteilung. Das Geflügel muss im Stall gefüttert und getränkt werden. Auslaufflächen müssen mit Netzen gegen Wildvögel geschützt werden. Diese Vorschriften gelten vorläufig bis 15. März und nur für die Gebiete rund um den Bodensee sowie entlang des Rheins.

Seit Oktober werden in Europa zahlreiche an Vogelgrippe verstorbene Wildvögel gemeldet. Nachdem am Bodensee auf deutschem Gebiet bei Wildvögeln Vogelgrippe festgestellt worden sei, müsse jederzeit mit Einträgen in die Schweiz gerechnet werden, schrieb der Kanton Schaffhausen in einer Mitteilung. Die benachbarten deutschen Landkreise hätten eine Stallhaltungspflicht für Geflügel verfügt.

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