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Volkskongress ebnet Weg für unbegrenzte Amtszeit von Präsident Xi

Chinas Präsident Xi Jinping im Volkskongress, der nun formell die Amtszeitbeschränkung für den Präsidenten aufhob. KEYSTONE/EPA/ROMAN PILIPEY sda-ats

(Keystone-SDA) Chinas Nationaler Volkskongress hat die Begrenzung der Zahl der Amtszeiten des Staatspräsidenten aufgehoben. Das Parlament billigte am Sonntag eine entsprechende Verfassungsänderung, welche die Macht von Präsident Xi Jinping weiter ausbaut.

So wurde die Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten auf zweimal fünf Jahre aufgehoben. Das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei hatte die Abschaffung dieser Begrenzung vorgeschlagen.

Es galt als sicher, dass die Delegierten des Nationalen Volkskongresses dem Vorschlag zustimmen. Von den fast 3000 Delegierten votierten 2958 für die Verfassungsänderung, zwei stimmten dagegen, drei enthielten sich. In seiner Geschichte hat Chinas Volkskongress noch nie eine Vorlage der kommunistischen Führung abgelehnt.

Der 64-jährige Xi gilt bereits als der mächtigste Politiker in der Volksrepublik seit Jahrzehnten. Seit seinem Amtsantritt 2013 hat er Staat und Partei konsequent auf sich ausgerichtet.

Im Antrag zur Verfassungsänderung hiess es, die Abschaffung der Begrenzung auf zwei Amtszeiten diene dazu, mit Xi die “Autorität und die vereinigte Führung” des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei zu sichern und das “nationale Führungssystem zu stärken und zu perfektionieren”.

Mit der ersten Verfassungsänderung seit 14 Jahren wurde auch “Xi Jinpings Gedankengut für das neue Zeitalter des Sozialismus chinesischer Prägung” als neue Leitlinie in der Präambel verankert. Kritik an Xi Jinping könnte damit als verfassungswidrig betrachtet werden.

Kontrolle aller Staatsbediensteten

Der Volkskongress schuf mit einem Verfassungszusatz auch eine staatliche Aufsichtskommission. Das Organ zur Kontrolle des Staatsapparates ist mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Kritiker sehen darin ein neues Werkzeug zur politischen Verfolgung und Stärkung der Führungsrolle der Partei.

Neben der Justiz und unabhängig von Oberstem Gericht oder Generalstaatsanwaltschaft kann die Einrichtung mit örtlichen Unterkommissionen gegen Korruption, Dienstvergehen oder allzu lockere Umsetzung politischer Ziele durch Staatsbedienstete vorgehen.

In dem neuen Aufsichtsorgan geht die Disziplinarkommission der Partei auf, die bisher nur die Parteimitglieder kontrolliert hatte. Der Aufsicht unterliegen künftig alle Staatsbediensteten vom Manager des Staatsunternehmens bis hin zum Dorfschullehrer.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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