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Waadtländer Kantonsgericht erteilt Dehiba Startberechtigung

(Keystone-SDA) Leichtathletik – Die Französin Hind Dehiba, die EM-Zweite über 1500 m, darf trotz ihrer Dopingvergangenheit (Sperre 2007 bis 2009) an der Athletissima in Lausanne antreten.
Das Waadtländer Kantonsgericht erteilte ihr in einer provisorischen Verfügung die Starterlaubnis.
Die Brisanz liegt nicht im Name Dehiba, sondern in der Tatsache, dass die Französin die Einladungspraxis der europäischen Meetings anprangert. Diese sind im Verein “Euromeetings” lose organisiert, um sich in gewissen Fragen abzusprechen. So gab der Verein unter anderem die Empfehlung heraus, ehemalige Dopingsünder nicht mehr einzuladen.
Dehibas Anwälte werfen nun Euromeetings eine kartellartige Absprache vor, die einige Athleten benachteilige. Dehiba werde um ihre Chance gebracht, in starken Feldern die WM-Limite für die Weltmeisterschaften in Daegu (SKor) zu erreichen.
Patrick Magyar, Direktor von Weltklasse Zürich, glaubt nicht, dass dieser Fall wegweisende Auswirkung auf die Praxis der Athletenverpflichtung haben wird. Der Richter habe nicht die Zeit gehabt, den Vorwurf der marktbeherrschenden Einflussnahme zu überprüfen. Deshalb habe er, um einen irreparablen Schaden zu vermeiden, die Verfügung ausgesprochen. Magyar geht nicht von einer Marktbeherrschung aus.

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