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Warenverkehr mit EU auch in Zukunft ohne Voranmeldung

(Keystone-SDA) Bern – Die Schweizer Wirtschaft kann den Warenverkehr mit der EU auch in Zukunft ohne Voranmeldung abwickeln. Der Ständerat ist dem Nationalrat gefolgt und hat ein Abkommen mit der EU gutgeheissen, das die Schweiz von der so genannten “24-Stunden-Regel” ausnimmt.
Gemäss der von der EU in Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 erlassenen Regel müssen Nicht-EU-Mitgliedstaaten seit dem 1. Juli 2009 Ein- und Ausfuhren in und aus EU-Ländern voranmelden.
Für die Schweiz hätte dies erhebliche Auswirkungen auf den Waren- und den Grenzverkehr gehabt: Denn 60 Prozent der Schweizer Exporte gehen in die EU und 80 Prozent der Importe stammen aus EU-Ländern.
Die Schweiz handelte deshalb mit der EU aus, von der “24-Stunden-Regel” ausgenommen zu werden. Dazu wurde das Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit revidiert. Es wird bereits seit Mitte 2009 vorläufig angewendet. Der Vertrag ersetzt das Abkommen über Güterkontrollen aus dem Jahr 1990.
Der Ständerat gab seinen Segen oppositionslos mit 34 zu 0 Stimmen. Der Nationalrat hatte bereits in der Frühjahrssession zugestimmt. Das Geschäft kommt nun Ende Sommersession in die Schlussabstimmung.

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