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Wasserkraft könnte laut Studie des Bundes noch mehr Strom liefern

(Keystone-SDA) Die Wasserkraft könnte in der Schweiz bis 2050 um 3,2 Terawattstunden (TWh) im Jahr ausgebaut werden, ohne dass Umwelt- und Gewässerschutzbestimmungen geändert werden müssten. Zu diesem Schluss kommt eine am Montag veröffentlichte Studie des Bundesamts für Energie (BFE).

3,2 TWh entsprechen in etwa der Jahresleistung des Atomkraftwerks Mühleberg. Um den jährlichen Ausbau zu erreichen, müssten sich allerdings die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern, teilte das Bundesamt mit.

Ohne diese Verbesserungen und unter den heutigen Nutzungsbedingungen beziffert das BFE das Ausbaupotenzial noch auf rund 1,5 TWh pro Jahr.

Um den optimalen Ausbau zu erzielen, müssten Grosswasserkraftwerke gebaut, bestehende Grossanlagen ausgebaut und kleinere Wasserkraftwerke erstellt sowie ausgebaut werden.

Von neuen Grosswasserkraftwerken erwartet sich das BFE im Idealfall eine Mehrleistung von 1,43 TWh, unter heutigen Nutzungsbedingungen würde eine Steigerung von 0,77 TWh drinliegen. Ob sich grosse Wasserkraftanlagen allerdings realisieren lassen, beurteilt das Bundesamt unterschiedlich.

Eine Realisierungswahrscheinlichkeit haben der Einschätzung nach im idealen Szenario vier Grossprojekte in Graubünden und drei im Wallis. Unter den geltenden Bedingungen schätzt die Studie die Realisierungswahrscheinlichkeit geringer ein.

Hemmschuhe identifiziert

In die Energiestrategie 2050 für den Ausstieg aus der Atomenergie wird beim Ausbau der Wasserkraft die neue Grösse von 3,2 TWh als Richtwert aufgenommen, wie das BFE mitteilte. Die Energieperspektiven werden entsprechend angepasst.

Die Zahlen dürfen gemäss BFE nicht darüber hinwegtäuschen, dass die tatsächliche Umsetzung des Potenzials mit grossen Unsicherheiten verbunden ist, etwa mit dem Strompreis.

Den Ausbau der Wasserkraft hemmen gemäss der BFE-Erhebung fünf Faktoren: Ökologie, wirtschaftliche Einflüsse, Raumplanung, gesellschaftliche Hindernisse und Bewilligungsverfahren. Zu deren Überwindung listet das Amt verschiedene Lösungsansätze auf.

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